Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag
Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) in Nürnberg mit Hauptwohnung gemeldet sind und erhalten spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) eine Wahlbenachrichtigung.
Im Ausland lebende Deutsche, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, müssen vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
War Ihr letzter Wohnort vor dem Wegzug ins Ausland in Nürnberg? Dann können Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt der Stadt Nürnberg beantragen. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) vorliegen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet sein und per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Stadt Nürnberg
Wahlamt
Unschlittplatz 7a
90403 Nürnberg
Eine Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei unter dem folgenden Link herunterladen. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt. Darüber hinaus werden gedruckte Antragsformulare etwa ein halbes Jahr vor der Wahl beim Wahlamt erhältlich sein.
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei einer früheren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie – ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland – am 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) in Nürnberg mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie bekommen spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) eine Wahlbenachrichtigung.
In Nürnberg lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben möchten, aber die Eintragung in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht beantragt haben, müssen spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich vom Wahlberechtigten unterzeichnet sein und per Post an folgende Anschrift geschickt werden:
Stadt Nürnberg
Wahlamt
Unschlittplatz 7a
90403 Nürnberg
Die Übersendung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Das Antragsformular können Sie als PDF-Datei unter dem folgenden Link herunterladen. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.
Personen, die sich gewöhnlich in Nürnberg aufhalten und für keine Wohnung gemeldet sind, können die Aufnahme ins Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) beim Nürnberger Wahlamt beantragen.
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Nürnberg nach dem 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) angemeldet haben, können Sie die Aufnahme ins Nürnberger Wählerverzeichnis noch bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) beim Nürnberger Wahlamt beantragen. Andernfalls können Sie beim Wahlamt Ihres früheren Wohnortes Briefwahlunterlagen beantragen.
Wenn Sie Ihre Hauptwohnung nach dem 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) an Ihrem neuen Wohnort anmelden, bleiben Sie in Nürnberg wahlberechtigt. Sie können Sie sich aber bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eintragen lassen.
Die Wahlbenachrichtigung geht automatisch an die Adresse, wo Sie bis zum 42. Tag vor der Wahl (= 28. April 2024) gemeldet waren. Diese Wahlbenachrichtigung bleibt gültig, der genannte Wahlraum ändert sich durch den Umzug nicht.
Der Wahlvorgang wird erläutert: Von der Wahlbenachrichtigung und Briefwahl über den Stimmzettel.
Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragen ist, erhält bis zum 21. Tag vor der Wahl (= 19. Mai 2024) eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie
Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte Sie sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzten.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Wahlraum wählen.
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Dann benötigen Sie einen Wahlschein, der immer mit Briefwahlunterlagen versendet wird.
Briefwahlunterlagen werden weltweit verschickt und kommen per Post zu Ihnen.
Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
Die Bearbeitung und der Versand der Briefwahlunterlagen dauert ca. sechs Werktage.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Online-Antrag war bis Dienstag, 4. Juni 2024, 12 Uhr, möglich.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und frankiert an das Wahlamt schicken.
Nennen Sie unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie zusätzlich die Versandadresse an. Das Schreiben muss außerdem von allen Antragstellern/Antragstellerinnen unterschrieben werden.
Schreiben Sie einfach, dass Sie per Briefwahl wählen wollen. Sie brauchen dafür keinen Grund anzugeben.
Sie können die Briefwahlunterlagen ab dem 13. Mai 2024 beim Wahlamt persönlich abholen. Die Abholung ist bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort in einer Wahlkabine ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen.
Bitte melden Sie sich spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024, wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post geschickt bekommen wollen. Bei Anträgen, die uns später erreichen, können wir den rechtzeitigen Erhalt nicht mehr gewährleisten!
Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden!
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert und nach 8 Werktagen noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt.
Wer bereits Briefwahl beantragt hat, kann nur noch unter Vorlage des Wahlscheines im Wahllokal wählen. Nicht zugegangene Briefwahlunterlagen können nur bis 8. Juni 2024, 12 Uhr, ersetzt werden.
Sie können den Wahlraum bei Bedarf auch wechseln. Dazu brauchen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein bekommen Sie, indem Sie Briefwahl beantragen.
Alle Wahlräume der Stadt Nürnberg sowie die Information ob der Wahlraum rollstuhlgerecht ist, finden Sie hier:
Mit dem Wahlraumfinder können Sie zu einer beliebigen Nürnberger Adresse das Wahllokal mit dem zugeordneten Wahlraum finden.
Anmerkung: Damit Sie in diesem Wahlraum wählen können, müssen Sie
Am. 9 Juni fand die Europawahl statt. Über den Link gelangen Sie zur amtlichen Wahlbekanntmachung der Stadt Nürnberg.
Wahlberechtigte zur Europawahl 2024 können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten vom 21. Mai 2024 bis zum 24. Mai 2024 überprüfen. Alle Informationen dazu finden sich in der Bekanntmachung unter folgendem Link.
Die Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland der Stadt Nürnberg kann unter folgendem Link als Download abgerufen werden.
Das Wahlamt der Stadt Nürnberg stellt für Interessierte den Musterstimmzettel zur Europawahl 2024 zur Verfügung:
Auf dieser Internet·seite finden Sie eine Übersicht zum Bereich: Wahlen.