Eine Hand mit einem Stift über einem Stimmzettel in Nahaufnahme

Wahlen in Nürnberg

Landtags- und Bezirkswahl - Informationen für Wählende

Stimmzetteleinwurf, Bild © pixabay

Wer darf wählen?

Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

    • mindestens 18 Jahre alt sind,
    • seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten,
    • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

    Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Nürnberg zu einem Stichtag (am 42. Tag vor der Wahl) mit Hauptwohnung gemeldet ist, wird automatisch in das Nürnberger Wählerverzeichnis eingetragen und bekommt eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.

    Sie können auf Antrag ins Nürnberger Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutrifft:

      Personen, die sich gewöhnlich in Nürnberg aufhalten und für keine Wohnung gemeldet sind, können die Aufnahme ins Wählerverzeichnis bis zum 21. Tag vor der Landtagswahl beim Nürnberger Wahlamt schriftlich beantragen.

        Wenn Sie Ihre Hauptwohnung in Nürnberg nach dem 42. Tag vor der Landtagswahl angemeldet haben, können Sie die Aufnahme ins Nürnberger Wählerverzeichnis noch bis zum 21. Tag vor der Landtagswahl beim Wahlamt schriftlich beantragen. Andernfalls können Sie beim Wahlamt Ihres früheren Wohnortes Briefwahlunterlagen beantragen.

          Wichtig für die Bezirkswahl

          Wer am Wahltag seit mindestens drei Monaten in Bayern, aber noch keine drei Monate in Mittelfranken wohnt (Hauptwohnsitz), darf nur an der Landtagswahl, nicht an der Bezirkswahl teilnehmen.

          Wahlbenachrichtigung

          Wer im Wählerverzeichnis der Stadt Nürnberg eingetragen ist, erhält bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag eine amtliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnadresse zugesandt.

          Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie

            • über die Adresse des Wahlraums,
            • ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat,
            • wie Sie Briefwahlunterlagen erhalten können.

            Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzten.

            Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem Wahlraum wählen.

              Briefwahl

              Briefwahlunterlagen © Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth

              Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?
              Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?

              Dann benötigen Sie einen Wahlschein, der immer mit Briefwahlunterlagen versendet wird.

                Briefwahlunterlagen werden weltweit verschickt und kommen per Post zu Ihnen.


                  Die Beantragung für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.
                  Die Bearbeitung und der Versand der Briefwahlunterlagen dauert vier bis sechs Arbeitstage.

                    So bekommen Sie Briefwahlunterlagen

                    Die Beantragung per Online-Antrag war bis 04.10.2023, 12 Uhr, möglich.

                      Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und frankiert an das Wahlamt schicken.

                        Nennen Sie unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie zusätzlich die Versandadresse an. Das Schreiben muss außerdem von allen Antragstellern/Antragstellerinnen unterschrieben werden.
                        Schreiben Sie einfach, dass Sie per Briefwahl wählen wollen. Sie brauchen dafür keinen Grund anzugeben.

                          Briefwahlunterlagen

                          können nicht telefonisch beantragt werden!


                          Wahlräume

                          Wahlraum © Amt für Stadtforschung und Statistik

                          Der Wahlraum ist der Ort, an dem Sie die Wahl durchführen können. Es ist auch möglich, den Wahlraum bei Bedarf zu wechseln. Dazu brauchen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein bekommen Sie, indem Sie Briefwahl beantragen.

                          Mit dem Wahlschein können Sie sich aussuchen, in welchen Wahlraum Sie gehen wollen. Wichtig ist aber, dass der Wahlraum in Ihrem Stimmkreis liegt.

                            Mit dem Wahlraumfinder können Sie zu einer beliebigen Nürnberger Adresse das Wahllokal mit dem zugeordneten Wahlraum finden.

                            Anmerkung: Damit Sie in diesem Wahlraum wählen können, müssen Sie

                              • eine Wahlbenachrichtigung für diesen Wahlraum zugeschickt bekommen haben
                              • oder einen für diesen Stimmkreis gültigen Wahlschein haben.

                              Eine Übersicht aller Wahlräume sowie Informationen zu deren Barrierefreiheit finden Sie auch hier:


                              Informationen in leichter Sprache

                              Als zusätzliches Angebot finden Sie hier Informationen in leichter Sprache zur Landtagswahl und zur Bezirkswahl 2023:

                              Stadt Nürnberg

                              Wahlamt

                              Stadtplan<https://geoportal.nuernberg.de/masterportal/stadtplan/?featureviaurl=%5B%7B%22features%22%3A%5B%7B%22coordinates%22%3A%5B650219.9798%2C5479850.5311%5D%2C%22label%22%3A%22Unschlittplatz+7a%22%7D%5D%2C%22layerId%22%3A%22urlPointFeatures%22%7D%5D¢er=650219.9797999999%2C5479850.531099999&zoomlevel=5>
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