Auf dieser Internet·seite finden Sie bald eine Übersicht zu: Anträge und Formulare in Leichter Sprache von der Stadt Nürnberg.
Die Stadt Nürnberg übersetzt immer mehr Texte in Leichte Sprache. So wird das Angebot in Leichter Sprache immer größer.
Hinweis
Wir arbeiten noch an den Anträgen und Formularen in Leichter Sprache. Die Anträge und Formulare sind noch nicht fertig.
Wir arbeiten zum Beispiel gerade an einer Ausfüll·hilfe zu dem Formular:Zusatz·vereinbarung zur Zusammen·arbeit mit dem Fach·team Sprache in städtischen Kinder·tages·einrichtungen.
Bald informieren wir Sie hier über:
Wie heißt der Antrag oder das Formular?
Wo finden Sie den Antrag oder das Formular?
Was müssen Sie mit dem Antrag oder mit dem Formular machen?
An wen müssen Sie den Antrag oder das Formular schicken?
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Unten auf dieser Internet·seite finden Sie noch mehr Informationen:
Wie können Sie uns erreichen? Zum Beispiel über unser Kontakt·formular.
Für den Schwer·behinderten·ausweis müssen Sie einen Antrag stellen.Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Das zuständige Amt heißt:Zentrum Bayern Familie und Soziales. Die Abkürzung ist: ZBFS.Früher hatte das Amt einen anderen Namen: Versorgungs·amt. In Nürnberg gibt es ein Service·zentrum vom ZBFS.
Wo ist das Service·zentrum vom ZBFS?
Das Service·zentrum ist in der Roon·straße in Nürnberg.
Hier finden Sie alle Informationen:
Adresse vom Service·zentrum:
Zentrum Bayern Familie und Soziales Servicezentrum Nürnberg Roonstraße 22 90429 Nürnberg
Termin im Service·zentrum ausmachen:
Sie können für das Service·zentrum einen Termin über das Internet ausmachen. Hier kommen Sie zur Internet·seite für die Termine:
bei der Beratungs·stelle für Menschen mit Behinderung beim Sozial·amt Nürnberg.
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Wo geben Sie den Antrag ab?
Schicken Sie den Antrag an das Service·zentrum in Nürnberg. Die Adresse ist:
Zentrum Bayern Familie und Soziales Servicezentrum Nürnberg Roonstraße 22 90429 Nürnberg
Oder geben Sie den Antrag bei der Beratungs·stelle für Menschen mit Behinderung beim Sozial·amt Nürnberg ab. Die Adresse ist:
Beratungsstelle der Stadt Nürnberg für Menschen mit Behinderung Dietzstraße 4 90443 Nürnberg
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Was macht das ZBFS mit dem Antrag?
Das ZBFS prüft:
Haben Sie eine Behinderung?
Welchen Grad der Behinderung haben Sie?
Welche Merk·zeichen bekommen Sie?
Sie haben einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr?
Dann können Sie einen Schwer·behinderten·ausweis bekommen.
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Ärztliche Prüfung
Das ZBFS prüft Ihre Gesundheit. Dafür braucht das ZBFS einen Bericht von Ihrem Haus·arzt. Vielleicht hat Ihr Haus·arzt noch wichtige Berichte von anderen Ärzten. Dann schickt Ihr Haus·arzt diese Berichte auch an das ZBFS .
Ein Mitarbeiter im ZBFS prüft:Sind alle wichtigen Arzt·berichte da?Dann schickt der Mitarbeiter alles an die Ärzte vom ZBFS.Die Ärzte heißen auch: Ärztlicher Dienst.
Der Ärztliche Dienst liest die Berichte. Der Ärztliche Dienst entscheidet:
Reichen die Berichte?
Oder muss es eine Untersuchung geben? Dann macht der Ärztliche Dienst einen Termin mit Ihnen aus.
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Entscheidung über den Antrag
Nach der ärztlichen Prüfung entscheidet das ZBFS über den Antrag. Sie bekommen dann einen Brief.Der Brief heißt: Bescheid.In dem Brief steht:
ob Sie einen Schwer·behinderten·ausweis bekommen
wie hoch der Grad der Behinderung ist
welche Merk·zeichen Sie bekommen.
Sie denken: Die Entscheidung vom ZBFS ist falsch?
Dann können Sie sich beim ZBFS beschweren. Das nennt man: Widerspruch einlegen.Dann prüft das ZBFS noch einmal:Wer hat Recht?
Sie denken: Auch diese Entscheidung vom ZBFS ist falsch? Dann können Sie zum Sozial·gericht gehen.Das nennt man: Klage erheben.Dann prüft das Gericht:Wer hat Recht?
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Wo finden Sie noch mehr Informationen in Leichter Sprache?
Das ZBFS hat eine Broschüre in Leichter Sprache gemacht. Die Broschüre heißt:Wegweiser für Menschen mit Behinderung.
Die Informationen zum Schwer·behinderten·ausweis stehen auf der Seite 2 bis Seite 17. Hier finden Sie die Broschüre:
Wegweiser für Menschen mit Behinderung<https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/broschueren/zbfs_wegweiser_leichte_sprache.pdf> (PDF, ? MB)
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So erreichen Sie uns
Sie haben Fragen? Oder Sie haben einen Wunsch?
Ihre Ansprech·person ist: Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation
Sie können uns eine Nachricht über den Computer schreiben.
Bitte benutzen Sie unser Kontakt∙formular.
Das Kontakt∙formular finden Sie mit diesem Link: Hier können Sie uns schreiben</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=73678>
Hinweis
Das Kontakt·formular ist nicht in Leichter Sprache.
Wir erklären das Kontaktformular hier:
Wie sieht das Kontakt·formular aus?
Das Kontakt·formular sieht so aus:
In dem Formular gibt es leere Felder.
Über jedem leeren Feld steht:
Was sollen Sie in das leere Feld schreiben?
Manchmal ist da auch ein kleiner Stern.
Der kleine Stern sieht so aus: *.
In die leeren Felder mit dem kleinen Stern
müssen Sie immer etwas schreiben.
Die leeren Felder ohne Stern können Sie auch leer lassen.
Wie schicke ich Anhänge?
Sie wollen mit Ihrer Nachricht einen Anhang schicken?
Das können Sie in diesem Teil machen:
Sie können nur diese Datei-Formate schicken:
Word
Excel
Power·point
PDF.
Wie schicke ich das Formular ab?
Ganz unten in dem weißen Kasten gibt es ein Recht·eck.
Das Recht·eck ist auf der rechten Seite.
In dem Recht·eck steht das Wort: Ab·senden.
Sie sind fertig mit dem Schreiben?
Dann klicken Sie auf das Recht·eck mit dem Wort: Ab·senden.
Wir bekommen dann Ihre Nachricht.
Dann melden wir uns bei Ihnen.
Sie können uns auch ein Fax schicken.
Die Fax·nummer ist: 09 11 231 36 60
Sie können uns einen Brief schicken.
Die Adresse ist:
Stadt Nürnberg Amt für Kommunikation und Stadtmarketing
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Wie gehen wir mit schwierigen Wörtern in Leichter Sprache um?
Warum sind manche Wörter blau geschrieben?
Blaue Wörter sind schwierige Wörter. Wir erklären die schwierigen Wörter.
Wir haben für die Erklärungen eine Art Wörter·buch gemacht. Das Wörter·buch heißt: Glossar.
Wie kommen Sie zur Erklärung von den schwierigen Wörtern?
Blaue Wörter können Sie anklicken. Dann öffnet sich ein kleines Fenster. In dem Fenster steht die Erklärung von dem Wort.
Wo finden Sie noch mehr Informationen zum Glossar?
Wir erklären das Glossar auf einer eigenen Internet·seite. Die Internet·seite finden Sie hier:
Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht? Der Text ist von der Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation beim Amt für Kommunikation und Stadt·marketing von der Stadt Nürnberg.
Von wem sind die Bilder? Das Foto am Anfang von der Internet·seite ist von der Bild·datenbank stock.adobe. Alle anderen Bilder sind von der Stadt Nürnberg.
Von wann ist der Text? Wir haben den Text in Leichter Sprache im Mai 2024 das letzte Mal neu gemacht.
Hinweis zum Haftungs·ausschluss
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren. Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz. Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam. Das bedeutet: Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.
Internet·adresse von der aus·gedruckten Internet·seite
<http://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/antraege_formulare_stadt_nuernberg_leichte_sprache.html>
Informationen zu den Bildern auf der Internet·seite: Auf dieser Internet·seite sind viele Bilder.
Hier ist eine Liste zu allen Bildern.
Wir müssen zu jedem Bild dazu·schreiben: