Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren. Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz. Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam. Das bedeutet: Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.
Wohnen ist oft teuer. Vor allem für Menschen mit wenig Geld. Der Staat unterstützt deshalb diese Menschen mit Wohn·geld.
Es gibt 2 verschiedene Arten von Unterstützung:
Es gibt einen Miet·zuschuss für Miet·wohnungen.Das bedeutet: Sie können einen Teil von Ihrer Miete mit dem Geld vom Staat bezahlen.
Oder es gibt einen Lasten·zuschuss für Eigentums·wohnungen oder Eigen·heime.Das bedeutet: Ihnen gehört eine Wohnung oder ein Haus? Sie bezahlen also keine Miete? Aber Sie müssen andere Kosten bezahlen. Dann können Sie einen Teil von den Kosten mit dem Geld vom Staat bezahlen.
Was ist Wohn·geld-Plus?
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Wohn·geld·gesetz neu. Im Wohn·geld·gesetz gibt es einen neuen Teil.
In dem neuen Teil steht:Es gibt ein neues Wohn·geld. Das neue Wohn·geld heißt: Wohn·geld-Plus.
Was ist neu am Wohn·geld-Plus?
Es gibt mehr Geld. Mehr Menschen können Wohn·geld beantragen.
Warum? Die Einkommens·grenzen sind jetzt höher.Das bedeutet: Die Menschen dürfen jetzt mehr Geld verdienen und bekommen trotzdem Wohn·geld.
Sie brauchen eine Beratung zum Wohn·geld?
Wir beraten Sie. Unsere Berater helfen gerne.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:Ist bei Ihnen ein Antrag für Wohn·geld sinnvoll?
Wann ist eine Beratung sinnvoll?
Wenn Sie bis jetzt noch kein Wohn·geld bekommen.
Wenn Sie in Nürnberg wohnen.
Sie können bei uns anrufen. Die Telefon·nummer ist: 09 11 231 72 38
Für die Beratung am Telefon brauchen wir von Ihnen bestimmte Informationen
Wir müssen wissen:
Bei einer Miet·wohnung:
Wie viel kostet Ihre Miete im Monat?
Wie viel bezahlen Sie für die Neben·kosten im Monat?
Wie viele Personen leben mit Ihnen in der Wohnung? Man sagt auch: Wie viele Personen leben im Haushalt?
Und wie viel Geld verdienen alle Haushalts·mitglieder brutto im Monat?
Bei einer Eigentums·wohnung oder einem Eigen·heim:
Wie viel bezahlen Sie für die Neben·kosten im Monat?
Wie viele Personen leben mit Ihnen in der Wohnung? Man sagt auch: Wie viele Personen leben im Haushalt?
Und wie viel Geld verdienen alle Haushalts·mitglieder brutto im Monat?
Wichtig:
Ab dem 19. August 2024 brauchen Sie einen Termin für eine Beratung über das Telefon. Wir informieren Sie dann bald hier:So machen Sie einen Termin aus.
Wer bekommt Wohn·geld?
Menschen mit kleinem EinkommenDie Menschen verdienen wenig Geld.
Mieter in einer Miet·wohnung
Bewohner in einem Eigen·heimDas Haus gehört dem Bewohner.
Bewohner in einer Eigentums·wohnungDie Wohnung gehört dem Bewohner.
Haushalte mit einem kleinem Einkommen und gleichzeitig hohen Wohn·kosten.
Beispiel:
Eine Familie wohnt in einer Miet·wohnung. Nur 1 Familien·mitglied verdient Geld durch Arbeit. Die Miete für die Wohnung ist zu teuer. Es bleibt nur wenig Geld zum Leben.
Wichtig!
Wir müssen sehr viele Wohn·geld·anträge bearbeiten. Wir melden uns deshalb vielleicht nicht gleich.
Sie haben schon eine Wohn·geld-Nummer? Dann schreiben Sie uns die Nummer bitte in jedem Brief oder in jeder E-Mail. Sie rufen bei uns an? Dann brauchen wir die Wohn·geld-Nummer auch. Vielen Dank!
Wer bekommt kein Wohn·geld?
Sie bekommen schon eine andere Unterstützung?Man sagt auch: Leistungen.Dann können Sie vielleicht kein Wohn·geld bekommen.
Das sind die anderen Leistungen:
Bürger·geld
Das steht im 2. Sozial·gesetz·buch.Die Abkürzung ist: SGB II.
Sozial·geld
Das steht im 2. Sozial·gesetz·buch.Die Abkürzung ist: SGB II.
Sozial·hilfe
Das steht im 12. Sozial·gesetz·buch.Die Abkürzung ist: SGB XII.
Grund·sicherung im Alter
Das steht im 12. Sozial·gesetz·buch.Die Abkürzung ist: SGB XII.
Grund·sicherung bei Erwerbs·minderung
Das steht im 12. Sozial·gesetz·buch.Die Abkürzung ist: SGB XII.
Hilfe zum Lebens·unterhalt
Das steht im Bundes·versorgungs·gesetz oder einem anderen dafür gültigen Gesetz.
Grund·leistungen für Asyl·bewerber
Das steht im Asyl·bewerber·leistungs·gesetz.Die Abkürzung ist: AsylbLG.
Leistungen in besonderen Fällen für Asyl·bewerber
Das steht im Asyl·bewerber·leistungs·gesetz.Die Abkürzung ist: AsylbLG.
Leistungen im Bereich von der Kinder·hilfe und Jugend·hilfe
Das steht im 8. Sozial·gesetz·buch.Die Abkürzung ist: SGB VIII.
Sie bekommen eine von den Leistungen? Oder ein Haushalts·mitglied bekommt eine von den Leistungen?
Dann bekommen Sie kein zusätzliches Wohn·geld.
Sie bekommen keine von den Leistungen? Oder ein Haushalts·mitglied bekommt keine von den Leistungen?
Dann kann es sein:Sie können Wohn·geld bekommen.
Fragen Sie uns! Wir beraten Sie.
Wie können Sie Wohn·geld beantragen?
Sie haben 5 Möglichkeiten:
Über das Internet:
Wir bitten Sie:
Nutzen Sie das Internet für den Antrag. Es gibt einen Online-Antrag. Vielen Dank!
Wichtig:
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen. Bitte beantworten Sie jede Frage.
Bei dem Online-Antrag müssen Sie den Antrag nicht unterschreiben.
Hier kommen Sie zum Online-Antrag:
Online-Antrag für das Wohn·geld<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/500_sha/500_sha_3_by_d_wohngeldantrag/index>
Hinweis:
Der Online-Antrag für das Wohn·geld ist nicht in Leichter Sprache.
Zum Zuklappen hier klicken
Mit der Post schicken:
Wichtig:
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen. Bitte beantworten Sie jede Frage. Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt? Dann schicken Sie uns den Antrag mit der Post.
Das ist unsere Adresse:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Bereich Wohngeld Marienstraße 6 90402 Nürnberg
Zum Zuklappen hier klicken
Bei der Wohn·geld·stelle in den Brief·kasten werfen:
Wichtig:
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen. Bitte beantworten Sie jede Frage. Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt? Dann werfen Sie den Antrag bei uns in den Brief·kasten.
Das ist unsere Adresse:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Bereich Wohngeld Marienstraße 6 90402 Nürnberg
Zum Zuklappen hier klicken
Als Fax schicken:
Wichtig:
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen. Bitte beantworten Sie jede Frage. Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Anttrag ausgedruckt? Dann schicken Sie uns den Antrag als Fax.
Das ist unsere Fax·nummer:
09 11 231 75 40
Zum Zuklappen hier klicken
In einem Bürger·amt abgeben:
Wichtig:
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen. Bitte beantworten Sie jede Frage. Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt? Dann geben Sie den Antrag bei einem Bürger·amt ab. Das Bürger·amt schickt den Antrag dann an die Wohn·geld·stelle vom Sozial·amt.
Bei diesen Bürger·ämtern können Sie den Antrag abgeben:
Bürger·amt Nord
Das ist die Adresse:
Bürgeramt Nord Großgründlacher Hauptstraße 51 90427 Nürnberg
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Bereich Wohngeld Marienstraße 6 90402 Nürnberg
Hinweis:
Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.
Zum Zuklappen hier klicken
Wohin müssen Sie den Antrag für das Wohn·geld schicken?
Sie haben den Antrag ausgedruckt? Und Sie haben den Antrag ganz ausgefüllt? Dann haben Sie 4 Möglichkeiten:
Mit der Post schicken:
Wichtig:
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen. Bitte beantworten Sie jede Frage. Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt? Dann schicken Sie uns den Antrag mit der Post.
Das ist unsere Adresse:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Bereich Wohngeld Marienstraße 6 90402 Nürnberg
Zum Zuklappen hier klicken
Bei der Wohn·geld·stelle in den Brief·kasten werfen:
Wichtig:
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen. Bitte beantworten Sie jede Frage. Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt? Dann werfen Sie den Antrag bei uns in den Brief·kasten.
Das ist unsere Adresse:
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Bereich Wohngeld Marienstraße 6 90402 Nürnberg
Zum Zuklappen hier klicken
Als Fax schicken:
Wichtig:
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen. Bitte beantworten Sie jede Frage. Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Anttrag ausgedruckt? Dann schicken Sie uns den Antrag als Fax.
Das ist unsere Fax·nummer:
09 11 231 75 40
Zum Zuklappen hier klicken
In einem Bürger·amt abgeben:
Wichtig:
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen. Bitte beantworten Sie jede Frage. Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
Sie haben den Antrag ausgedruckt? Dann geben Sie den Antrag bei einem Bürger·amt ab. Das Bürger·amt schickt den Antrag dann an die Wohn·geld·stelle vom Sozial·amt.
Bei diesen Bürger·ämtern können Sie den Antrag abgeben:
Bürger·amt Nord
Das ist die Adresse:
Bürgeramt Nord Großgründlacher Hauptstraße 51 90427 Nürnberg
Bei diesen Bürger·ämtern können Sie keinen Antrag abgeben:
Bürger·amt Mitte
Bürger·amt Süd.
Zum Zuklappen hier klicken
Wichtig:
Sie müssen den Antrag ganz ausfüllen. Bitte beantworten Sie jede Frage. Und Sie müssen den Antrag mit der Hand unterschreiben.
So erreichen Sie die Wohn·geld·stelle bei der Stadt Nürnberg
Sie haben Fragen? Oder Sie haben einen Wunsch?
Ihre Ansprech·person ist: das Team von der Wohn·geld·stelle
Sie können uns eine Nachricht über den Computer schreiben.
Bitte benutzen Sie unser Kontakt∙formular.
Das Kontakt∙formular finden Sie mit diesem Link: Hier können Sie uns schreiben</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=102362>
Hinweis
Das Kontakt·formular ist nicht in Leichter Sprache.
Wir erklären das Kontaktformular hier:
Wie sieht das Kontakt·formular aus?
Das Kontakt·formular sieht so aus:
In dem Formular gibt es leere Felder.
Über jedem leeren Feld steht:
Was sollen Sie in das leere Feld schreiben?
Manchmal ist da auch ein kleiner Stern.
Der kleine Stern sieht so aus: *.
In die leeren Felder mit dem kleinen Stern
müssen Sie immer etwas schreiben.
Die leeren Felder ohne Stern können Sie auch leer lassen.
Wie schicke ich Anhänge?
Sie wollen mit Ihrer Nachricht einen Anhang schicken?
Das können Sie in diesem Teil machen:
Sie können nur diese Datei-Formate schicken:
Word
Excel
Power·point
PDF.
Wie schicke ich das Formular ab?
Ganz unten in dem weißen Kasten gibt es ein Recht·eck.
Das Recht·eck ist auf der rechten Seite.
In dem Recht·eck steht das Wort: Ab·senden.
Sie sind fertig mit dem Schreiben?
Dann klicken Sie auf das Recht·eck mit dem Wort: Ab·senden.
Wir bekommen dann Ihre Nachricht.
Dann melden wir uns bei Ihnen.
Sie können uns einen Brief schicken.
Die Adresse ist:
Stadt Nürnberg Sozialamt Bereich Wohngeld
Marienstraße 6
90402 Nürnberg
Sie wollen zu uns kommen?
Sie müssen vorher einen Termin machen.
Rufen Sie uns an.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Unsere Adresse für Besucher und Besucherinnen ist:
Wir müssen sehr viele Wohn·geld·anträge bearbeiten. Wir melden uns deshalb vielleicht nicht gleich.
Sie haben schon eine Wohn·geld-Nummer? Dann schreiben Sie uns die Nummer bitte in jedem Brief oder in jeder E-Mail. Sie rufen bei uns an? Dann brauchen wir die Wohn·geld-Nummer auch. Vielen Dank!
Wie gehen wir mit schwierigen Wörtern in Leichter Sprache um?
Warum sind manche Wörter blau geschrieben?
Blaue Wörter sind schwierige Wörter. Wir erklären die schwierigen Wörter.
Wir haben für die Erklärungen eine Art Wörter·buch gemacht. Das Wörter·buch heißt: Glossar.
Wie kommen Sie zur Erklärung von den schwierigen Wörtern?
Blaue Wörter können Sie anklicken. Dann öffnet sich ein kleines Fenster. In dem Fenster steht die Erklärung von dem Wort.
Wo finden Sie noch mehr Informationen zum Glossar?
Wir erklären das Glossar auf einer eigenen Internet·seite. Die Internet·seite finden Sie hier:
Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht? Der Text ist von der Fach·stelle Barriere·freie Kommunikation beim Amt für Kommunikation und Stadt·marketing von der Stadt Nürnberg.
Von wem sind die Bilder? Die Informationen zu den Bildern stehen ganz unten auf der Internet·seite.
Von wann ist der Text? Wir haben den Text in Leichter Sprache im Juli 2024 das letzte Mal neu gemacht.
Hinweis zum Haftungs·ausschluss
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren. Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz. Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam. Das bedeutet: Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.
Hinweis zum Gendern
Wichtig!
In diesem Text haben wir nur die Wörter für Männer benutzt.
Zum Beispiel: Schüler.
Dann können viele Menschen den Text nämlich leichter lesen.
Wir meinen aber auch Frauen. Und auch andere Geschlechter.
Zum Beispiel: Im Text steht das Wort Schüler.Ein Schüler kann ein Mann sein. Ein Schüler kann aber auch eine Frau sein. Oder ein anderes Geschlecht haben.
Internet·adresse von der aus·gedruckten Internet·seite
<http://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/wohngeld_plus_ls.html>
Informationen zu den Bildern auf der Internet·seite: Auf dieser Internet·seite sind viele Bilder.
Hier ist eine Liste zu allen Bildern.
Wir müssen zu jedem Bild dazu·schreiben: