Sie müssen sich in eine Wähler·liste eintragen lassen.
Sie haben zuletzt in Nürnberg gewohnt und sind dann ins Ausland gezogen? Dann können Sie sich beim Wahl·amt von der Stadt Nürnberg in die Wähler·liste eintragen lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag mit der Post schicken.
Sie müssen den Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 an das Wahl·amt Nürnberg schicken.
Sie müssen den Antrag persönlich mit Handschrift unterschreiben.
Die Adresse vom Wahl·amt ist: Stadt Nürnberg Wahlamt Unschlittplatz 7a 90403 Nürnberg
Beim Antrag ist auch ein Merk·blatt. Das Merk·blatt soll beim Ausfüllen vom Antrag helfen. Aber das Merk·blatt und der Antrag sind nicht in Leichter Sprache.
Zum Zuklappen hier klicken
Deutsche mit Wohn·sitz nicht in der EU
Sie wohnen nicht in Deutschland? Und Sie wohnen nicht in einem anderen EU-Land?
Dann können Sie vielleicht trotzdem bei der Europa·wahl wählen. Dafür muss einer von diesen beiden Punkten auf Sie zutreffen:
Sie haben ab Ihrem 14. Geburtstag für mindestens 3 Monate ohne Unterbrechung in Deutschland gelebt. Und dieser Aufenthalt ist noch nicht länger als 25 Jahre her.
Sie kennen sich gut mit der Politik in Deutschland aus. Und die Politik in Deutschland ist auch für Ihr Leben wichtig.
Lesen Sie bitte das Merk·blatt zum Antrag
In dem Merk·blatt steht genau:Wann haben Sie diese Bedingung erfüllt?Sie finden das Merk·blatt bei dem Antrag.
Trifft einer von diesen beiden Punkten auf Sie zu?
Dann können Sie bei der Europa·wahl wählen. Hier finden Sie mehr Informationen:
Dafür müssen Sie sich in eine Wähler·liste eintragen lassen.
Sie haben zuletzt in Nürnberg gewohnt und sind dann ins Ausland gezogen? Dann können Sie sich beim Wahl·amt von der Stadt Nürnberg in die Wähler·liste eintragen lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag mit der Post schicken.
Sie müssen den Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 an das Wahl·amt Nürnberg schicken.
Sie müssen den Antrag persönlich mit Handschrift unterschreiben.
Die Adresse vom Wahl·amt ist: Stadt Nürnberg Wahlamt Unschlittplatz 7a 90403 Nürnberg
Beim Antrag ist auch ein Merk·blatt. Das Merk·blatt soll beim Ausfüllen vom Antrag helfen. Aber das Merk·blatt und der Antrag sind nicht in Leichter Sprache.
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Menschen aus der EU mit Wohn·sitz in Nürnberg
Sie haben die Staats·angehörigkeit von einem anderen EU-Land und Sie wohnen gerade in Nürnberg?
Dann können Sie entscheiden:
Möchten Sie für die Europa·wahl in Ihrem Heimat·land in der EU wählen?
Oder möchten Sie für die Europa·wahl in Deutschland wählen?
Wichtig!
Sie dürfen aber nur in 1 Land wählen!
Wahl in einem anderen EU-Land
Hier finden Sie mehr Informationen:
Bitte fragen Sie pünktlich bei der zuständigen Behörde in Ihrem Heimat·land:Wie kann ich bei der Europa·wahl wählen?
Warum müssen Sie in Ihrem Heimat∙land fragen? Es gelten die Regeln aus Ihrem Heimat·land. Es gelten nicht die Regeln aus Deutschland.
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Wahl in Deutschland
Hier finden Sie mehr Informationen:
Sie müssen in der Wähler·liste von der Stadt Nürnberg eintragen sein.
Wohnen Sie schon seit dem Jahr 1999 in Nürnberg? Und waren Sie schon in der Wähler·liste in Nürnberg eingetragen? Und sind Sie seitdem nicht wieder ins Ausland weg·gezogen? Und haben Sie bis zum 28. April 2024 Ihren Haupt·wohnsitz in Nürnberg gemeldet?
Dann bekommen Sie bis spätestens 19. Mai 2024 Ihre Wahl·benachrichtigung als Brief.
Sind Sie noch nicht in der Wähler·liste eingetragen? Dann können Sie sich beim Wahl·amt von der Stadt Nürnberg in die Wähler·liste eintragen lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag mit der Post schicken.
Sie müssen den Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 an das Wahl·amt Nürnberg schicken.
Sie müssen den Antrag persönlich mit Handschrift unterschreiben.
Die Adresse vom Wahl·amt ist: Stadt Nürnberg Wahlamt Unschlittplatz 7a 90403 Nürnberg
Beim Antrag ist auch ein Merk·blatt. Das Merk·blatt soll beim Ausfüllen vom Antrag helfen. Aber das Merk·blatt und der Antrag sind nicht in Leichter Sprache.
Ihre Ansprech·person ist: das Team vom Europa·büro
Sie können uns anrufen.
Die Telefon·nummer ist: 09 11 231 76 76
Sie können uns eine Nachricht über den Computer schreiben.
Bitte benutzen Sie unser Kontakt∙formular.
Das Kontakt∙formular finden Sie mit diesem Link: Hier können Sie uns schreiben</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=10538>
Hinweis
Das Kontakt·formular ist nicht in Leichter Sprache.
Wir erklären das Kontaktformular hier:
Wie sieht das Kontakt·formular aus?
Das Kontakt·formular sieht so aus:
In dem Formular gibt es leere Felder.
Über jedem leeren Feld steht:
Was sollen Sie in das leere Feld schreiben?
Manchmal ist da auch ein kleiner Stern.
Der kleine Stern sieht so aus: *.
In die leeren Felder mit dem kleinen Stern
müssen Sie immer etwas schreiben.
Die leeren Felder ohne Stern können Sie auch leer lassen.
Wie schicke ich Anhänge?
Sie wollen mit Ihrer Nachricht einen Anhang schicken?
Das können Sie in diesem Teil machen:
Sie können nur diese Datei-Formate schicken:
Word
Excel
Power·point
PDF.
Wie schicke ich das Formular ab?
Ganz unten in dem weißen Kasten gibt es ein Recht·eck.
Das Recht·eck ist auf der rechten Seite.
In dem Recht·eck steht das Wort: Ab·senden.
Sie sind fertig mit dem Schreiben?
Dann klicken Sie auf das Recht·eck mit dem Wort: Ab·senden.
Wir bekommen dann Ihre Nachricht.
Dann melden wir uns bei Ihnen.
Sie können uns einen Brief schicken.
Die Adresse ist:
Stadt Nürnberg EUROPE DIRECT Nürnberg
Theresienstraße 9
90403 Nürnberg
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Wie gehen wir mit schwierigen Wörtern in Leichter Sprache um?
Warum sind manche Wörter blau geschrieben?
Blaue Wörter sind schwierige Wörter. Wir erklären die schwierigen Wörter.
Wir haben für die Erklärungen eine Art Wörter·buch gemacht. Das Wörter·buch heißt: Glossar.
Wie kommen Sie zur Erklärung von den schwierigen Wörtern?
Blaue Wörter können Sie anklicken. Dann öffnet sich ein kleines Fenster. In dem Fenster steht die Erklärung von dem Wort.
Wo finden Sie noch mehr Informationen zum Glossar?
Wir erklären das Glossar auf einer eigenen Internet·seite. Die Internet·seite finden Sie hier:
Hier kommen Sie zurück zur Start·seite vom Europa·büro
Start·seite vom Europa·büro<https://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/europabuero_europe_direct_stadt_nuernberg_leichte_sprache.html>
Impressum
Wer hat die Übersetzung in Leichte Sprache gemacht? Die Übersetzung ist vom Büro für Leichte Sprache von der Lebens·hilfe Braunschweig.
Wer hat den Text geprüft? Die Prüf·gruppe von der Lebens·hilfe Braunschweig hat den Text geprüft.
Von wem sind die Bilder? Die Bilder sind von der Bild·datenbank stock.adobe und von der Stadt Nürnberg. Das Bild von der EU-Flagge ist von der Europäischen Union.
Von wann ist der Text? Der Text in Leichter Sprache ist vom März 2024.
Hinweis zum Haftungs·ausschluss
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren. Der Text ist nur ein Zusatz·angebot.
Der rechts·gültige Text ist das Gesetz. Der Text in Leichter Sprache ist rechts·unwirksam. Das bedeutet: Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie vor Gericht nichts einfordern.
Internet·adresse von der aus·gedruckten Internet·seite
<http://www.nuernberg.de/internet/leichte_sprache_ls/europawahl_2024_waehlen_in_nuernberg_ls.html>
Informationen zu den Bildern auf der Internet·seite: Auf dieser Internet·seite sind viele Bilder.
Hier ist eine Liste zu allen Bildern.
Wir müssen zu jedem Bild dazu·schreiben: