Kombiantrag - Geburt und Kindergeld

Kombiantrag Geburt und Kindergeld

Eine Kooperation der Stadt Nürnberg mit der Familienkasse Bayern Nord

Mit dem Kombiantrag Geburt und Kindergeld können Sie uns die erforderlichen Angaben zur Geburt Ihres Kindes melden und gleichzeitig Kindergeld beantragen.

Hier können Sie den Kombiantrag herunterladen. Füllen Sie ihn aus und senden ihn unterschieben per Post an das Standesamt. Je nach Einzelfall benötigen wir weitere Dokumente. Diese finden Sie im Informationsblatt.

Am Klinikum Nürnberg Süd und am Theresienkrankenhaus wird Ihnen der Kombiantrag auch seitens der Klinik zur Verfügung gestellt.

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Weitere Informationen


Häufig gestellte Fragen

Kann ich Vorbereitungen treffen?

Bereits vor der Entbindung können Sie den Antrag ausdrucken und einige Angaben vorab eintragen.

Was muss ich nach der Geburt tun?

Nach der Entbindung füllen Sie den Antrag vollständig aus und ergänzen die erforderlichen Unterlagen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite 3.

Sie entbinden im Klinikum Nürnberg Süd oder im Theresienkrankenhaus?
Bringen Sie Ihren vorbereiteten Kombiantrag mit zur Entbindung. Die Hebamme ergänzt die Angaben zur Geburt und bestätigt diese. Anschließend leitet die Klinik den Antrag für Sie an die Stadt Nürnberg weiter.

Sie entbinden in der Klinik Hallerwiese (Cnopfsche Kinderklinik)?
Sie können den Kombiantrag auch ohne die Unterschrift der Hebamme/den Stempel der Geburtsklinik an uns per Post übermitteln.

Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin erforderlich sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was passiert nach der Antragstellung?

Wenn Sie den Kombiantrag an die Stadt Nürnberg übermittelt haben, wird die Geburt beurkundet und Sie erhalten neben den gebührenfreien Geburtsurkunden für Elterngeld und Mutterschaftshilfe eine Geburtsurkunde gebührenfrei für soziale Zwecke zugesandt.

Parallel wird Ihr Antrag an die Familienkasse Bayern Nord weitergeleitet. Dort wird der Kindergeldantrag bearbeitet. Hierüber werden Sie im Anschluss durch die Familienkasse informiert.

Wie erhalte ich die Geburtsurkunden?

Die gebührenfreien Geburtsurkunden werden Ihnen automatisch kostenfrei nach Übermittlung des Kombiantrags zugesandt, sofern alle nötigen Unterlagen zur Beurkundung vorliegen. Fehlende Unterlagen können Sie auch nachträglich an oben genannte Anschrift übermitteln. Bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite 3 des Informationsblatts zum Kombiantrag.
Sollten Sie zusätzlich weitere Geburtsurkunden benötigen, können Sie diese bequem online bestellen, sobald die Geburt Ihres Kindes beurkundet ist. Informationen hierzu senden wir Ihnen gemeinsam mit den gebührenfreien Geburtsurkunden zu.

Wie erhalte ich das Kindergeld?

Das Kindergeld wird von der Familienkasse festgesetzt und Sie erhalten hierüber schriftlich Bescheid. Weitere Hinweise zum Kindergeld finden Sie auf Seite 2 des Informationsblatts zum Kombiantrag.


Ergänzende Hinweise für den Bezug von Kindergeld

Welche Informationen muss ich für den Kindergeldantrag bereit halten?

Bitte legen Sie im Vorfeld fest, ob die Mutter oder der Vater das Kindergeld beantragt.
Zudem ist die Angabe Ihrer Bankverbindung erforderlich, um die Auszahlung des Kindergelds vorzunehmen.

Sie sind im öffentlichen Dienst tätig?

Ihr öffentlicher Arbeitgeber ist für Sie zuständig, wenn Sie Beamter, Tarifbeschäftigter oder Beamtenversorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes sind.
Sofern die Familienkasse Ihres öffentlichen Arbeitgebers zuständig ist, leitet die Familienkasse den Antrag an diesen weiter.

In diesem Fall übermitteln Sie bitte Ihrer Familienkasse des öffentlichen Dienstes die vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilte Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes und Ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer.

Sie sind nicht im öffentlichen Dienst tätig?

Wenn Sie nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Ihre Ansprechpartnerin. Sie finden alle Informationen zum Kindergeld und das Merkblatt zum Kindergeld auf der Webseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Hier sind auch die Vordrucke für weitere Anträge (z.B. Kinderzuschlag) verfügbar. Wenn Sie außerhalb Deutschlands als Arbeitnehmer, Selbständiger, Entwicklungshelfer tätig sind oder in Deutschland bei einer Dienstelle oder Einrichtung eines anderen Staates als Angehöriger der NATO-Streitkräfte tätig sind oder in Deutschland auf Veranlassung eines Arbeitgebers mit Sitz außerhalb Deutschland tätig sind, teilen Sie dies bitte der Familienkasse mit.

Richtigkeit der Angaben und Anzeige bei Veränderungen

Sie versichern, dass alle Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Ihnen ist bekannt, dass Sie alle Änderungen, die für den Anspruch auf Kindergeld von Bedeutung sind, unverzüglich der Familienkasse mitzuteilen haben. Den Inhalt des Merkblattes Kindergeld (zu finden auf den Internetseiten des Bundeszentralamts für Steuern oder der Familienkasse) haben Sie zur Kenntnis genommen.

Hinweise zum Datenschutz

Die Daten werden aufgrund und zum Zweck der §§ 31, 62 bis 78 Einkommensteuergesetz und der Regelungen der Abgabenordnung bzw. aufgrund des Bundeskindergeldgesetzes und des Sozialgesetzbuches verarbeitet.
Nähere Informationen zu Ihren Rechten im Rahmen der Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung erhalten Sie im Internet auf der Seite Ihrer Familienkasse, auf der auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten bereitgestellt sind.


Ergänzende Hinweise zur Anzeige der Geburt

Unterlagen die bei der Anmeldung der Geburt immer benötigt werden

Ausweisdokumente in Kopie

■ Mutter und Vater beide deutsche Staatsangehörige:
Personalausweis oder Reisepass
■ Mutter oder Vater keine deutsche Staatsangehörigkeit:
Aufenthaltstitel, Reiseausweis (einschließlich Seite 3), Duldung, Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung

Hinweis:
Bitte übersenden Sie Ausweisdokumente ausschließlich in Kopie.

Unterlagen, die zur Beurkundung der Geburt erforderlich sein können

Eheschließung der Eltern in einem deutschen Standesamt / Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland

■ Bei Eheschließung / Nachbeurkundung in Bayern nach dem 31.12.2008 sind keine Urkunden erforderlich.
■ Bei Eheschließung / Nachbeurkundung vor dem 01.01.2009 oder außerhalb Bayerns sind die Eheurkunde (alternativ das Eheregister) und beide Geburtsurkunden der Eltern erforderlich.

Heirat der Eltern im Ausland oder vor einer Auslandsvertretung in Deutschland

■ Bei Heirat der Eltern im Ausland oder vor einer Auslandsvertretung in Deutschland ist die Heiratsurkunde erforderlich.
■ Bei Vorehen der Eltern in Deutschland ist zusätzlich die Eheurkunde mit Hinweis auf die Namensführung nach Auflösung der Ehe oder das Eheregister erforderlich.

Noch nie verheiratete Mutter

Wir benötigen Ihre Geburtsurkunde.

Geschiedene Mutter

Bei geschiedener Mutter sind erforderlich
■ das Eheregister mit Scheidungsvermerk
alternativ die Eheurkunde, die Geburtsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
■ gegebenfalls ein Nachweis über die Wiederannahme des vorher geführten Namens
■ bei Heirat im Ausland: die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geburt der Mutter in Deutschland zusätzlich die Geburtsurkunde)
■ bei Scheidung im Ausland wenden Sie sich bitte direkt an uns unter der Telefonnummer 0911 / 2 31–1 57 57 oder über das Kontaktformular.

Verwitwete Mutter

Bitte wenden Sie sich direkt an uns unter der Telefonnummer 0911 / 2 31–1 57 57 oder über das Kontaktformular.

Eintragung des Vaters zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheirateter Mutter

Bei Eintragung des Vaters zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheirateten Mutter sind erforderlich:
■ Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter des Kindes und - soweit vorhanden - Sorgeerklärung
■ Vater war noch nie verheiratet: Geburtsurkunde/beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
■ Vater war / ist verheiratet: Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister

Spätaussiedler / nach Einbürgerung

■ Erklärung zur Namensführung nach § 94 BVFG, Registrierschein, Bescheinigung nach § 15 BVFG
■ Einbürgerungsurkunde, ggf. Erklärung zur Namensführung nach Einbürgerung (Art. 47 EGBGB)

Hinweis

Senden Sie die erforderlichen Dokumente immer im Original (Ausnahme: Ausweisdokumente in Kopie).
Für Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, brauchen Sie eine deutsche Übersetzung. Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation).

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein kann.


Kontakt

Familienkasse Bayern Nord

Solgerstraße 1

90429 Nürnberg

Bürgeramt Mitte
Standesamt

Äußere Laufer Gasse 25

90403 Nürnberg


Bitte senden Sie uns die erforderlichen Dokumente im Original (Ausnahme: Ausweisdokumente in Kopie) per Post zu oder werfen Sie diese in den Hausbriefkasten. Überlassene Originale erhalten Sie nach Bearbeitung per Post zurück.

Telefon 09 11 / 2 31-1 57 57

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