Neugeborene
Erfahren Sie hier, welche Namen Sie für Ihr neugeborenes Kind wählen können.
Zu den Themen:
Vorname
Der Vorname eines Kindes wird von den Sorgeberechtigten bestimmt. In der Regel sind das die Eltern oder ein Elternteil. Sie können Ihrem Kind auch mehrere Vornamen geben. Bis zu sechs Vornamen sind ohne Probleme möglich. Zwei mit einem Bindestrich verbundene Vornamen gelten als ein Vorname. Sind Vornamen in der Geburtsurkunde festgehalten, können sie nicht mehr geändert werden. Welche Vornamen bei Nürnberger Babys in den letzten Jahren besonders beliebt waren, haben wir Ihnen unter "Beliebte Babynamen" zusammengestellt.
Nachname
In der Regel bekommen Kinder den Nachnamen ihrer Eltern. Wenn Sie und Ihr Ehepartner denselben Nachnamen haben, bekommt Ihr Kind bei der Geburt automatisch Ihren gemeinsamen Nachnamen.
Es gibt Fälle, die komplexer sind. Im Folgenden schildern wir die häufigsten Fälle der Namensführung nach deutschem Recht. Wenn Sie Fragen zu ausländischer Namensführung haben, beraten wir Sie gerne telefonisch oder per Mail.
Nachname: Eltern mit Doppelname
Hat ein Elternteil einen Doppelnamen, bekommt das Kind nur den gemeinsamen Teil des Namens.
Beispiel
Der Vater heißt: Martin Schmidt
Die Mutter heißt: Rita Schmidt-Müller
Das Kind erhält den gemeinsamen Familiennamen „Schmidt“.
Nachname: Sorgeberechtigte Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen
Sie können als Eltern auch unterschiedliche Nachnamen haben, die für den Familiennamen des Kindes zur Wahl stehen. Das ist der Fall, wenn beide Partner bei der Heirat ihre Familiennamen behalten oder die Eltern nicht verheiratet sind, aber gemeinsames Sorgerecht für das Kind haben.
In solchen Fällen bestimmen beide Eltern gemeinsam, wessen Nachname das Kind tragen soll. Weitere gemeinsame Kinder, für die beide Elternteile sorgeberechtigt sind, müssen dann ebenfalls den gewählten Nachnamen tragen.
Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht darüber, welcher Elternteil die Entscheidung treffen darf.
Beispiel
Die Mutter heißt: Rita Müller
Der Vater heißt: Martin Schmidt
Beide Eltern haben das Sorgerecht.
Das Kind kann entweder „Schmidt“ oder "Müller" heißen - die Eltern müssen sich auf einen der beiden Nachnamen einigen.
Nachname: Elternteil mit alleinigem Sorgerecht
Wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, bekommt das Kind automatisch Ihren Nachnamen.
Sie können aber auch gemeinsam mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil festlegen, dass das Kind dessen Nachname trägt. Dafür ist eine zusätzliche Erklärung beim Standesamt nötig.
Beispiel
Die Mutter mit Sorgerecht heißt: Rita Müller
Der Vater ohne Sorgerecht heißt: Martin Schmidt
Das Kind heißt nach der Geburt automatisch "Müller" - wenn beide Eltern sich einigen, dass es "Schmidt" heißen soll, ist das auch möglich.
Sachgebiet Geburten
Hirschelgasse 32
Ebene 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-15757
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte schreiben Sie uns hierfür über das Kontaktformular.