Integrationsratswahl - Informationen für Wählende

Stimmzetteleinwurf

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Nürnberger Bürgerinnen und Bürger,
die am Wahltag

  • mindestens eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen bzw. besessen haben oder Aussiedlerin/Aussiedler sind,
  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen in Nürnberg gemeldet sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Stadt Nürnberg trägt die ihr bekannten Wahlberechtigten von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ein und übersendet diesen eine Wahlbenachrichtigung.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist!

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, muss, um wählen zu können, die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie

  • über die Adresse des Wahlraums,
  • ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang hat.

Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch keine Wahlberechtigung bekommen hat, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzten.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben oder diese am Wahltag nicht finden, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in dem Wahlraum Ihres Wahlbezirkes wählen.

Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum abstimmen, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Die Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum ist nicht möglich.

Eintragung in das Wählerverzeichnis

Sie sind wahlberechtigt, haben aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Dann können Sie sich bis zu einem festgelegten Stichtag mit einem Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag wird Ihnen hier vor der Wahl bereitgestellt.
Der Antrag muss von der Antragstellerin/dem Antragsteller vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben sein und kann dem Nürnberger Wahlamt als Brief, Fax oder per Mail zugesandt werden. Dem Antrag ist eine Kopie/ein Foto der Einbürgerungsurkunde bzw. der Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes oder eines anderen geeigneten Nachweises beizulegen.

Briefwahl

Eine Briefwahl findet nicht statt.

Für Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind und nicht zur Wahl gehen können, besteht die Möglichkeit einer vorgezogenen Stimmabgabe.

Wie wird gewählt?

Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine/n Vertreter/in anstelle der/des Wahlberechtigten ist unzulässig.
Bei der Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:

  • jede Wählerin und jeder Wähler hat zwölf Stimmen,
  • jede Bewerberin und jeder Bewerber kann unabhängig von Staatsangehörigkeit und Gruppenzugehörigkeit Stimmen erhalten,
  • eine Bewerberin oder ein Bewerber kann jeweils bis zu drei Stimmen erhalten.

Stimmzettel

IRW 2022 Musterstimmzettel

Hier finden Sie den Stimmzettel für die Integrationsratswahl am 09. Oktober 20222 als Muster:

Stadt Nürnberg

Wahlamt

Unschlittplatz 7a

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-3350

Telefax 09 11 / 2 31-7036

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