Dieser Hinweis auf die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung befindet sich auf allen neuen Elektro- und Elektronikgeräten:
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. In ihnen sind neben wertvollen Rohstoffen auch gefährliche Bestandteile wie Quecksilber, Blei oder Cadmium enthalten und müssen daher fachgerecht entsorgt werden.
Wo kann ich meinen E-Schrott abgeben?
In Nürnberg kann Elektronikschrott kostenlos in jedem der sechs Wertstoffhöfe abgegeben werden. Maximale Abgabemenge: Fünf Stück je Gerätegruppe.
Auch Vertreiber sind wie folgt zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
• Händler bei einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m2. • Supermärkte, die regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, ab einer Gesamtfläche von 800 m2. Wenn Sie dort ein neues Gerät kaufen, muss ein Altgerät dieser Art zurückgenommen werden.
Bis zu 3 Altgeräte bei einer Länge von 25 cm können unabhängig von einem Neukauf abgegeben werden.
Übrigens gelten Rücknahmepflichten ebenso für den Online-Handel. (Angaben dazu auf der jeweiligen Webseite des Anbieters.)