Organische Abfälle aus Küche oder Garten sollten – wenn irgendwie möglich – im eigenen Garten kompostiert werden.
Die Stadt Nürnberg unterstützt hierbei alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und fördert den Kauf eines Komposters mit maximal 40 Euro. Dieser Zuschuss wird auf Antrag alle fünf Jahre gewährt. Schulen und Kindertagesstätten können einmalig einen Zuschuss von bis zu 100 Euro zum Erwerb eines Komposters beantragen.

FAQs
Alle interessierten Privathaushalte, die an die Restmüllabfuhr angeschlossen sind, werden von der Stadt beim Kauf eines Komposters mit maximal 40 Euro gefördert. Dieser Zuschuss wird auf Antrag alle fünf Jahre gewährt.
Schulen und Kindergärten können einmalig einen Zuschuss von bis zu 100 Euro zum Erwerb eines Komposters beantragen.
Schulen und Kindergärten können einmalig einen Zuschuss von bis zu 100 Euro zum Erwerb eines Komposters beantragen.
Kitas und Schulen können online nur mit einem registrierten und freigeschalteten Mein Nürnberg-Konto den Antrag stellen. Bitte folgen Sie bei der Registrierung den Anweisungen „Registrierung als Firma oder juristische Person“.
Vereine oder sonstige Organisationen erhalten keinen Zuschuss entsprechend unserer Abfallwirtschaftssatzung.
In der Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg § 10 AbfgebS ist die Eigenkompostierung geregelt.
Folgende Punkte sind in der Satzung geregelt:
(1) Die Stadt fördert die Maßnahmen zur Eigenkompostierung von Bio- und Gartenabfällen aus privaten Haushaltungen. Für den Kauf von Kompostern gewährt sie auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 40,00 Euro wenn das Grundstück an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen ist. Der Zuschuss wird nur auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage der Originalrechnung gewährt. Eine erneute Förderung nach Satz 2 ist frühestens nach Ablauf von 5 Jahren möglich. Auf Verlangen ist der Stadt nachzuweisen, dass auf dem angeschlossenen Grundstück tatsächlich kompostiert wird.
(2) Schulen und Kindergärten wird auf schriftlichen Antrag ein einmaliger Zuschuss bis zu 100,00 Euro zum Erwerb von Kompostern gewährt. § 1
Die gesamte Satzung finden Sie hier:
Die Rechnung oder der Kassenzettel über den Komposterkauf darf nicht älter als 12 Monate sein.
Eine Antragstellung der Nürnberger Bürger und Bürgerinnen auf Komposterzuschuss ist alle fünf Jahre möglich.
Schulen und Kindergärten können einmalig einen Zuschuss von bis zu 100 Euro zum Erwerb eines Komposters beantragen.
Sie können den Antrag auf Zuschuss zum Komposterkauf online über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto beantragen.
Vergessen Sie nicht die Rechnung oder der Kassenzettel, woraus der Kauf des Komposters ersichtlich ist, anzufügen.
Wenn wir den Zuschuss gewähren können, wird der Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Mit „Mein Nürnberg“ schnell und einfach zum Antrag auf Zuschuss zum Komposterkauf

Mit einem Mein Nürnberg-Konto können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen. Als Kita oder Schule können Sie den Antrag online nur mit einem freigeschalteten Mein Nürnberg-Konto stellen. Wie Sie sich als juristische Person registrieren können, haben wir im zweiten FAQ beschrieben.
Online-Antrag für Privathaushalte

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Registrierung ist online über ein freigeschaltetes „Mein Nürnberg“-Konto.
Bitte fügen Sie dem Antrag die Quittung oder Rechnung über den Kauf des Komposters (nicht älter als zwölf Monate) bei.
Online-Antrag für Kitas und Schulen

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Registrierung ist online über ein freigeschaltetes „Mein Nürnberg“-Konto.
Bitte fügen Sie dem Antrag die Quittung oder Rechnung über den Kauf des Komposters (nicht älter als zwölf Monate) bei.