Kostenpflichtige Entsorgung
Nicht über die Abfallgebühren gedeckt sind zum Beispiel:
Entsorgung von Bauschutt über 100 Kilogramm
Entsorgung von Problemabfall, der haushaltsübliche Mengen überschreitet
Entsorgung in Müllverbrennungsanlage und Reststoffdeponie (Direkt- und Kleinanlieferer)
Entsorgung im städtischen Restabfallsack
Gewerbeabfall