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Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg

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Gewerbeabfall

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) enthält Gebote für die Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Abfallgemische sind nur unter den in der Verordnung definierten Voraussetzungen zulässig. Abfälle zur Beseitigung sind getrennt zu erfassen und dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (kreisfreie Stadt, Landkreis, Abfallverband) zu überlassen. Gefährliche Abfälle müssen immer getrennt erfasst und entsorgt werden.
Die Gewerbeabfallverordnung gilt nicht für Abfall aus Privathaushalten und Abfälle, für die Rücknahmeverordnungen bestehen (zum Beispiel gebrauchte Verpackungen, Altbatterien). Nähere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung, unter der Telefonnummer 0911 / 2 31 - 40 25.

Gewerbliche Siedlungsabfälle zur Verwertung

Sortieranlagen betreiben in Nürnberg zum Beispiel:

Die grünen Engel

Aufbereitungszentrum Nürnberg

Antwerpener Straße 1990451 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Antwerpener+Stra%C3%9Fe+19&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 64 19 39 - 0<tel:09116419390>

NGV

Nürnberger Gewerbemüll Verwertung GmbH & Co KG

Duisburger Straße 10090451 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Duisburger+Stra%C3%9Fe+100&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
0911 / 9 62 70 - 0<tel:0911962700>

Die Annahme ist kostenpflichtig. Bitte klären Sie Preise und sonstige Anlieferkriterien im direkten Kontakt mit den Betreibern der Anlagen.

Fragen zur Gewerbeabfallentsorgung beantwortet die Abfallberatung für Gewerbe:

0911 / 2 31 - 40 25<tel:09112314025>