Wilde Abfallablagerungen

Wer Abfall hat, hat ein Problem!

Wer Abfall hat, hat ein Problem, das legal gelöst werden muss. Dazu verpflichtet die Abfallwirtschaftssatzung jeden Bürger. Zur legalen oder auch ordnungsgemäßen Entsorgung gehört die Unterscheidung in Abfall zur Verwertung (Wertstoffe) und Abfall zur Beseitigung (Restabfall), auch "Abfalltrennung" genannt.

Die Abfallwirtschaft bietet entsprechende Entsorgungswege an: Abfall zur Verwertung kommt je nach Art zum Beispiel in die Gelbe Tonne oder in den Papierbehälter, den Glascontainer, den Biobehälter oder in den Wertstoffhof. Abfall zur Beseitigung gehört in die Restabfallbehälter oder zur Sperrmüllabfuhr.

Illegal Abfallentsorgung!

Leider gibt es auch Bürger, die ihren Abfall illegal entsorgen, das heißt sie werfen ihren Abfall auf die Straße, auf leerstehende private Grundstücke, in Parks oder einfach in den Wald. Manche Bürger stellen an Glascontainern und in Gartenabfallsammelstellen Ihren Abfall ab, der dort nicht hingehört. Diese sogenannten "Wilde Abfallhalden" ziehen neuen Abfall an und innerhalb kurzer Zeit verdoppelt und verdreifacht sich das Volumen.

Was macht der ASN gegen diese illegalen Müllhalden?

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg (ASN) und das Umweltamt Nürnberg sind Ansprechpartner und versuchen so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen. Mit Überwachungsaktionen und Plakatserien appelliert die Abfallberatung an die Bürger. Wer beim illegalen Abfallentsorgen erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen.

Auf Privatgrundstücken

Umweltamt

Telefon 0911 / 2 31 - 23 04, - 22 79

Auf öffentlichen Flächen

Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg

Telefon 0911 / 2 31 - 59 11, - 77 17

Telefax 0911 / 2 31 - 83 60

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Auf Grünanlagen und Spielplätzen

Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)

Telefon 0911 / 2 31 - 76 37

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