Der Nürnberger Rat für Integration und Zuwanderung (kurz: Integrationsrat) ist die kommunalpolitische Interessenvertretung der Nürnberger Zuwanderinnen und Zuwanderer (Ausländer/innen, Aussiedler/innen und Eingebürgerte). Seine Mitglieder werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.
Er berät den Stadtrat und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die Zuwanderinnen und Zuwanderer in Nürnberg betreffen und im Wirkungskreis der Stadt liegen. Dies geschieht durch eigene Anregungen und durch Stellungnahmen auf Anforderung des Stadtrats oder der Stadtverwaltung.
Die Planungen der Stadt, die Menschen mit Migrationshintergrund betreffen, werden dem Integrationsrat bekannt gegeben. Der Integrationsrat kann in die öffentlichen Sitzungen der Stadtratsgremien ein Mitglied entsenden, das zu Integrationsthemen als Sachverständiger sprechen kann.
Die Geschäftsstelle des Integrationsrates dient zudem als Anlaufstelle mit Lotsenfunktion für Ratsuchende Bürgerinnen und Bürger bezüglich ausländerrechtlicher und integrationspolitischer Fragen.