„Interkulturelle Öffnung wird zusammenfassend verstanden als ein bewusst gestalteter Prozess, der (selbst-)reflexive Lern- und Veränderungsprozesse von und zwischen unterschiedlichen Menschen, Lebensweisen und Organisationsformen ermöglicht, wodurch Zugangsbarrieren und Abgrenzungsmechanismen in den zu öffnenden Organisationen abgebaut werden und Anerkennung ermöglicht wird.“
(Hubertus Schröer: Interkulturelle Öffnung. Statement für den Workshop des Gesprächskreises Migration und Integration der FES zum Thema „Chancengleichheit in Betrieben und Verwaltungen – Empirische Befunden und strategische Optionen“,
Berlin, 23. April 2007).
Ausgehend von dieser Definition ist Interkulturelle Öffnung ein Oberbegriff für die Nürnberger Integrationsarbeit in allen Handlungsfeldern. An dieser Stelle werden insbesondere Bemühungen zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung in Bezug auf die Mitarbeiterschaft sowie Beispiele der Öffnung in den Regeldiensten dargestellt.
Von November 2020 bis Juni 2022 führte das Bildungsbüro das Projekt „Interkulturelle Öffnung in Kommunen“ (IKÖK) durch. In Rahmen dessen wurden die aktuellen interkulturellen Öffnungsmaßnahmen der Nürnberger Verwaltung in einem partizipativen Prozess evaluiert und bedarfsorientierte Handlungsempfehlungen entwickelt. Die aus dem Projekt entstandenen Empfehlungen finden sich in der Handreichung „Interkulturelle Öffnung der Verwaltung gemeinsam weiterdenken“.
Darüber hinaus wurden die Projekterfahrungen in der Transferbroschüre „Interkulturelle Öffnung in Kommunen“ zusammengeführt, die interessierten Kommunen und weiteren Einrichtungen zur Verfügung steht. Diese Broschüre dokumentiert die einzelnen Projektschritte und spricht entsprechende Empfehlungen aus, welche für Kommunen und weitere Einrichtungen unterstützend sein können, die sich auf den Weg zu einer interkulturell geöffneten Verwaltung gemacht haben, beziehungsweise machen werden.
IKÖK war ein Verbundvorhaben des Bildungsbüros der Stadt Nürnberg mit dem Kreisverband Nürnberg der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V. Es wurde gefördert aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union, administriert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
04.07.2019, Kommission für Integration, Bericht
Das Konzept zur Interkulturellen Öffnung der Verwaltung beschreibt die Maßnahmen des Personalamts, mithilfe derer der Anteil der Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund nachhaltig gesteigert werden soll. Das Konzept nimmt Bezug auf den Beschluss des Nürnberger Rates für Integration und Zuwanderung vom 17.01.2017 "Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund bei der Stadt Nürnberg".