Finanzielle Hilfen für Eltern
Anspruch auf Übernahme der monatlichen Gebühren für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder in Tagespflege durch das Jugendamt der Stadt Nürnberg haben Familien, die in Nürnberg wohnen und denen die Bezahlung der Gebühren aufgrund ihres Einkommens nicht zuzumuten ist.
Zuschuss zu den Kosten der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung
Den Antrag auf einen Zuschuss zur Gebühr für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung stellen Sie als Personensorgeberechtigte/r bitte direkt bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Nürnberger Jugendamts in der Dietzstraße 4. Abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen kann die Gebühr teilweise oder ganz übernommen werden.
Der Antrag kann schriftlich oder bei einer persönlichen Vorsprache gestellt werden. Wir empfehlen Ihnen die persönliche Antragstellung, da eventuelle Fragen sofort geklärt werden können. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert.
Alle erforderlichen Informationen sowie das Antragsformular zum Herunterladen und auch die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters finden Sie in der Internetpräsentation des Jugendamtes der Stadt Nürnberg.
Zuschuss zu den Kosten der Betreuung in Tagespflege
Die Anträge auf Zuschuss zu den Kosten der erforderlichen Betreuung eines Kindes in Tagespflege nehmen entweder die beiden Vermittlungsstellen, die „Tagespflegebörse“ und das „Familienbüro“, oder das Jugendamt entgegen. Die erforderlichen Unterlagen wie z.B. Einkommen- und Ausgabennachweise, werden vom Jugendamt geprüft.
Wenn die Voraussetzungen für einen Zuschuss oder die gesamte Gebührenübernahme vorliegen, erhält die Tagesmutter bzw. der Tagesvater die Gebühr oder den Anteil der Gebühr direkt.