Kosten und Finanzielle Hilfen in der Kinderbetreuung in Nürnberg
Die Gebühren oder der „Elternbeitrag“ für einen Kitaplatz hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel, wie lange und an wie vielen Tagen pro Woche das Kind betreut wird. Je nach Einrichtungsart oder Trägerschaft können die Kosten variieren. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick zu den verschiedenen Betreuungsarten sowie zu Angeboten der finanziellen Hilfe.
Städtische Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Nürnberg erhebt für den Besuch einer städtischen Kindertageseinrichtung monatliche Besuchsgebühren und Verpflegungsgeld. Die Besuchsgebühr ist für jeden angefangenen Monat zu entrichten und enthält auch anteilig einen Beitrag für Getränke- und Spielmaterial.
Freie Träger
Die freien Träger kalkulieren die Sätze in eigener Verantwortung. Eine Gesamtübersicht über die Gebühren gibt es nicht. Informationen zu den Gebühren enthalten die Webseiten der freien Träger. Fehlen diese Informationen, bitten wir Sie, diese bei den Kindertageseinrichtungen zu erfragen.
Zu den Webseiten der Kindertageseinrichtungen gelangen Sie über das Kita-Portal.
Tagespflege
Die Kosten für die Betreuung eines Kindes in Tagespflege sind abhängig von der Betreuungszeit gestaffelt. Die Elternbeiträge werden jweils zum 15. des Monats beim Jugendamt fällig, welches diese an die Tagespflegestellen weiterleitet.
Finanzielle Hilfen
Alle Eltern, denen es nicht möglich ist, die Kita-Gebühren aus eigenen finanziellen Mitteln zu zahlen, können einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten oder auf einen Zuschuss stellen.
Bestätigung der Kinderbetreuungskosten
Die Gebühren (ausschließlich) für städtische Kindertageseinrichtungen und Elternbeiträge für die Betreuung in der Tagespflege in Nürnberg können Sie sich vom Jugendamt jeweils für ein Kalenderjahr im Nachhinein bestätigen lassen. Dazu haben wir einen Online-Antrag für Sie erstellt.
Die Bestätigung ist gebührenpflichtig, sie kostet 10 Euro je Kind und Jahr und kann mittels elektronischem Lastschriftverfahren oder mit Kreditkarte bezahlt werden.
Fragen zu den Gebühren der Kitas bzw. der Beiträge zur Tagespflege der Stadt Nürnberg
Wenn Sie Fragen zur Berechnung der Besuchsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg oder bezüglich Ihres vom Jugendamt zugesandten Bescheides für die Besuchsgebühren und das Verpflegungsgeld bzw. der Beiträge zur Betreuung in der Tagespflege haben, dann schreiben Sie uns!
Damit wir Ihnen Auskunft erteilen dürfen, benötigen wir folgendes:
- Vorname des Kindes
- Name des Kindes
- Geburtsdatum des Kindes
Hilfreich sind weiterhin folgende Angaben:
- Einrichtung, die das Kind besucht
- Kassenzeichen (= 12-stellige Nummer auf dem Bescheid, beginnend mit 520…)
Nutzen Sie zur sicheren Übertragung Ihrer Anfrage gerne den folgenden Link
Stadt Nürnberg
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt
Finanzabteilung - Kindertageseinrichtungen
Dietzstraße 4
90443 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-16 18 4
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