Neue Qualitätsstandards bei der Tagespflege
Die Tagespflege hat durch das am 1. August 2005 in Kraft getretene Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz eine Qualitätsoffensive und damit einen neuen Stellenwert im Bereich der Kinderbetreuung erfahren. Die Tätigkeit der Tagesmütter und -väter wurde zum einen ideell aufgewertet, zum anderen sozial abgesichert.
Anforderungen an eine Tagespflegestelle
Die Anforderungen an Tagespflegepersonen sind gesetzlich geregelt. Tagesmütter und -väter müssen als Grundvoraussetzung für die Tätigkeit zum Beispiel ein Gesundheits- und Führungszeugnis vorlegen und einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachweisen.
Tagesmütter und -väter, die von der Nürnberger Vermittlungsstelle im Auftrag des Jugendamts Kinder vermittelt bekommen, haben sich durch spezielle Kurse für ihre Tätigkeit qualifiziert - und müssen sich laufend fortbilden.
Qualifizierung von Tagesmüttern und Tagesvätern in Nürnberg
Als Vorbereitung auf ihre Tätigkeit durchlaufen Bewerber(innen) ein Qualifizierungsprogramm von insgesamt 300 Stunden in Anlehnung an das Qualifizierungshandbuch (QHB) des Deutschen Jugendinstituts.
Pflegeerlaubnis
Für die Ausübung der Tätigkeit ist eine Genehmigung in Form einer Pflegeerlaubnis durch das jeweils zuständige Jugendamt erforderlich. Künftige Tagespflegepersonen stellen die Anträge auf Pflegeerlaubnis bei der Nürnberger Vermittlungsstelle. Diese leiten die Anträge an das Jugendamt weiter.