Städtische Kindertageseinrichtungen

Städtischer Kinderhort Königshammerstraße

Die Stadt Nürnberg ist Träger von knapp 140 Kindertageseinrichtungen, für die das Jugendamt die planerische, konzeptionelle, organisatorische und personelle Verantwortung trägt. Die Kinderkrippen, Kindergärten, Häuser für Kinder, Kinderhorte, Horte an Förderzentren und Schülertreffs mit über 10.000 Plätzen sind verteilt über das gesamte Stadtgebiet.

Informationsbroschüren



Einrichtungsarten der städtischen Kindertageseinrichtungen

Bunte Buchstabenwürfel

Die städtischen Kindertageseinrichtungen begleiten die Kinder von klein auf bis in die weiterführenden Schulen. Jede Einrichtung verfolgt ein angepasstes pädagogisches Konzept um den Kindern ein gutes Rüstzeug für ihr Leben in unserer Gesellschaft mit auf den Weg zu geben.

Die Einrichtungen richten sich wie folgt an die jeweiligen Altersgruppen:

2 Monate bis 3 Jahre

Kinderkrippen / Häuser für Kinder

3 Jahre bis Schuleintritt

Kindergärten / Häuser für Kinder

Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse

Kinderhorte / Zentralhorte / Häuser für Kinder

1. bis 6. Klasse aus Förderzentren

Horte an Förderzentren

5. bzw. 7. bis 9. Klasse

Schülertreffs


Haus für Kinder – eine altersgemischte Kita

Eine Besonderheit ist die Einrichtungsart „Haus für Kinder“. Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und – betreungsgesetz (BayKiBiG) ist dies eine Kindertageseinrichtung, in der die Kinder verschiedener Altersgruppen unter einem Dach und altersgemischt betreut werden. In einem Haus für Kinder können also Kinder im Alter von 2 Monaten bis zur Einschulung bzw. auch bis zum Ende der Grundschulzeit betreut werden.

Kinderkrippen

Kinderkrippen bzw. Gruppen für unter 3-Jährige in Häusern für Kinder sind pädagogische Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren. In der Regel werden zehn bis zwölf Kinder von zwei pädagogischen Fachkräften betreut. Mit den Eltern werden individuelle Betreuungsvereinbarungen über die tägliche und wöchentliche Nutzungszeit der Krippe abgeschlossen.

Kinderkrippen haben einen eigenständigen Auftrag zur Förderung und Unterstützung von Entwicklungs- und Bildungsprozessen von Kindern unter drei Jahren. Der pädagogische Schwerpunkt liegt vor allem im individuellen und spielerischen Entdecken und gemeinsamen sozialem Miteinander der Kleinsten. Im Tagesablauf gibt es neben freien und angeleiteten Spiel- und Lernphasen auch gemeinsame Zeiten des Essens einschließlich eines Mittagessens und des Ausruhens.

Die Mindestnutzungszeit für jedes Kind beträgt pro Woche 20 Stunden. Besondere Bedeutung wird der Eingewöhnungszeit in Kinderkrippen in Begleitung eines Elternteils beigemessen, die in enger Zusammenarbeit zwischen der Familie und den Fachkräften vor Ort erfolgt. Die genauen Details und der zeitliche und organisatorische Ablauf der Eingewöhnung sind mit der jeweiligen Krippe vor Ort abzustimmen.

Eine Alternative zur Betreuung von Kleinkindern in Kindertageseinrichtungen ist die

Kindergärten

Kindergärten und Häuser für Kinder, die Plätze für diese Altersgruppe anbieten, sind Einrichtungen für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Sofern Plätze frei bleiben, ist es in Ausnahmefällen auch möglich, sowohl Kinder unter 3 Jahren aufzunehmen als auch Kinder, die bereits die Schule besuchen für die Zeit vor oder nach dem Unterricht.

Darüber hinaus können Kinder, die eine Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) besuchen, im Anschluss an die Förderung in der SVE – in der Regel bis 13 Uhr - einen Platz im Kindergarten erhalten.

Kindergärten stehen in enger Kooperation mit den Eltern im Sinne einer gemeinsamen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft. Dem jeweiligen Kind sollen bestmögliche Bildungserfahrungen und Chancen geboten werden. Dabei gilt es, den Kindern individuelle und vielfältige Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten zu eröffnen, sie in ihren Kompetenzen zu stärken und bei der Bewältigung der Übergänge zwischen den Bildungseinrichtungen zu begleiten. Hierzu ist eine enge Kooperation mit der jeweiligen Sprengelgrundschule notwendig.

Der Tagesablauf ist geprägt durch eine betreute Freispielzeit, angeleiteten Angebots- und Projektzeiten sowie Phasen für Rückzug und Ausruhen. Das Mittagessen findet in gemeinschaftlicher Atmosphäre statt. Die Mindestbuchungszeit in Kindergärten beträgt 20 Wochenstunden (ohne Mittagessen) bzw. 25 Stunden (mit Mittagessen) pro Woche.

Kinderhorte und Zentralhorte

Grundschulkinder - und in einigen Fällen auch etwas ältere Kinder - werden in Kinderhorten, Zentralhorten und in Häusern für Kinder, die Plätze für diese Altersgruppe anbieten, vor und nach dem Unterricht sowie in den Ferien betreut.

Kinderhorte sind von der Schule unabhängige Einrichtungen, häufig aber in Schulgebäuden oder in Schulnähe untergebracht. Sie zeichnen sich durch eine enge Kooperation mit den Schulen aus. Kinderhorte verstehen sich als Lebens- und Lernorte für Schulkinder mit den Schwerpunkten der Selbstorganisation und der Förderung der Eigenständigkeit. Der Tagesablauf ist geprägt von Freizeit- und Rückzugsangeboten, gemeinsamen Mahlzeiten und einer Hausaufgaben bzw. Studierzeit. Das ganztägige Ferienbetreuungsangebot setzt nochmals eigene Akzente z. B. durch Tagesausflüge und Ferienfahrten.

Die Mindestbuchungszeit im Hort beträgt 20 Wochenstunden mit einer Kernzeit von 13.15 bis 15.30 Uhr während des regulären Schulbetriebes an vier. Die Ferienbetreuung steht im Einzelfall auch Gastkindern offen, sofern ausreichend Personal vorhanden ist.

An den Hortstandorten Bertolt-Brecht-Straße, Michael-Ende-Straße und Hermann-Kolb-Straße gibt es besondere Hortkonzepte (Integrierte Ganztagsbildung bzw. Kooperative Ganztagsbildung). Informationen dazu finden Sie im Kitaportal.

Besonderheiten eines Zentralhorts

Eine besondere Kategorie der Kinderhorte sind die Zentralhorte. Sie sind ebenso wie alle anderen Kinderhorte pädagogische Einrichtungen für Grundschulkinder, die die Kinder nach dem Ende des Unterrichts und in den Ferien besuchen. Die Besonderheit der Zentralhorte besteht darin, dass die Kinder nicht aus einer, sondern aus mehreren Schulen kommen und in dem dort angegliederten Hort in der Regel die Betreuung vor dem Unterricht erfolgt. Inzwischen gibt es in Nürnberg mehrere städtische Zentralhorte. Abhängig vom Standort bieten die Zentralhorte bis zu 100 Plätze für Kinder aus verschiedenen Grundschulen an.

Nach dem jeweiligen Unterrichtsschluss (11.15, 12.15 und 13 Uhr) werden die Kinder vor ihrer Schule mit einem vom Jugendamt organisierten Bus oder Taxi abgeholt, wenn die Schule nicht in unmittelbarer Nähe liegt. Die Busse werden von Fachkräften in den ersten Wochen des neuen Schuljahres aus dem Zentralhort begleitet. Nachdem die Kinder in die täglichen Abläufe eingewiesen sind, fällt die Begleitung durch das pädagogische Personal wieder weg. Die Taxifahrer werden für diese Aufgabe extra eingewiesen.

Nach Hortschluss werden die Kinder wieder zu ihrer Schule zurück gebracht. Von dort können sie heimlaufen oder werden von den Eltern abgeholt. Selbstverständlich können die Kinder direkt nach Ende der Kernzeit im Zentralhort direkt abgeholt werden bzw. falls sie in der Nähe des Zentralhorts wohnen, direkt vom Zentralhort aus nach Hause gehen. Die Vergabe der neuen Zentralhortplätze erfolgt im Laufe des Monats Mai für das jeweils kommende Betriebsjahr nach den Kriterien der Kindertageseinrichtungssatzung (KitaS).

Horte an Förderzentren

Horte an Förderzentren sind sozialpädagogische Kindertageseinrichtungen für Schulkinder, die einen besonderen Förderbedarf emotionaler, sozialer oder leistungsbezogener Fähigkeiten haben. Der überwiegende Teil der Kinder besucht ein Förderzentrum. Orientierungshilfe, Vorleben und Erlernen von Basiskompetenzen und Strukturen, Wertevermittlung sowie die Förderung zwischenmenschlicher Beziehungen sind hier in besonderem Maße Merkmale pädagogischen Handelns. Dies erfolgt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Förderhort, Elternhaus und Schule. Die Kinder können von der Einschulung bis zum Ende der 6. Klasse, in Ausnahmefällen auch bis zum Ende der Schulpflicht, den Hort am Förderzentrum besuchen.

Der Tagesablauf beinhaltet Freizeit- und Rückzugsangebote, gemeinsame Mahlzeiten und eine Zeit für die Erstellung der Hausaufgaben. Die ganztägige Ferienbetreuung setzt nochmals eigene Akzente z. B. durch Tagesausflüge und Ferienfahrten.

Die Mindestbuchungszeit beträgt wie im Kinderhort 20 Wochenstunden mit Kernzeit von 13.15 bis 15.30 Uhr während des regulären Schulbetriebes an vier Nachmittagen.

Schülertreffs

Im Jahr 1987 beschloss der Stadtrat der Stadt Nürnberg ein Konzept zur Einführung von Schülertreffs für Schülerinnen und Schüler der 7. bis 9. Klassen. Ziel ist die sozialpädagogische Arbeit mit Mittel- und Förderschülerinnen und –schülern, eng verbunden mit einer Vorbereitung auf den Schulabschluss und der oft problematischen Berufsfindung sowie mit freizeitpädagogischen Elementen. Schülertreffs sind eine Anlaufstation für diese Jugendlichen mit ihren persönlichen, familiären oder schulischen Anliegen sowie ihren Kommunikationsbedürfnissen.

Schülertreffs in Nürnberg arbeiten nach dem im Jugendamt mit den Schulbehörden entwickelten Konzept, das kombinierte Betreuungs-, Förder-, Beratungs- und Freizeitangebote innerhalb angepasster Ganztagsprogramme beinhaltet. Sie kooperieren eng mit der offenen Jugendarbeit, der Jugendberufshilfe und mit Beratungseinrichtungen insbesondere im Stadtteil. Wichtig ist die kontinuierliche Zusammenarbeit mit der jeweiligen Bezugsschule und deren Lehrkräften, zum Beispiel bei der Hausaufgabenbetreuung, dem Förderunterricht, Projekten oder Raum- und Ausstattungsfragen.

Die Schülertreffs sind von den Mindestbuchungs- und Kernzeitenregelung ausgenommen.

Blick hinter die Kulissen des Zentralhorts Veilhofstraße

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Betreuungskonzept der städtischen Kitas

Kind spielt mit Bauklötzen

Die städtischen Kindertageseinrichtungen verstehen sich als familienergänzende Einrichtung und als Ort der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Dabei gilt es, die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu achten, vor allem das Recht auf bestmögliche Bildung von Anfang an. Wir tragen dazu bei, Kindern ein gutes Rüstzeug für ihr Leben in unserer Gesellschaft mit auf den Weg zu geben.

Unsere Einrichtungen sind Orte, in denen Kinder miteinander leben, selbstbestimmt und angeleitet lernen und spielen, regelmäßig Bewegung erfahren, Kreativität entfalten und Selbstbewusstsein entwickeln können - unabhängig von Herkunft und individuellen Voraussetzungen.

Grundlagen der pädagogischen Arbeit

Alle städtischen Kindertageseinrichtungen arbeiten auf Basis der „Rahmenkonzeption für Städtische Kindertageseinrichtungen“ aus dem Jahr 2022 des lebensweltorientierten Ansatzes und orientieren sich am Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen (BayBEP) sowie der Bayerischen Bildungsleitlinien (BayBL).

Die konzeptionelle Arbeit der städtischen Kindertageseinrichtungen richtet sich nach dem Lebensweltorientierten Ansatz nach Hans Thiersch sowie der Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention. Das Nürnberger Leitbild „Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ wird auch von den städtischen Kindertageseinrichtungen aufgenommen und gelebt.

Gezielt wird mit der alltäglichen Wahrung der Kinderrechte in städtischen Kindertageseinrichtungen ein besonderer Schwerpunkt gesetzt. Der Kinderschutz, als wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit in städtischen Kindertages-einrichtungen, wird durch ein eigenes Kinderschutzkonzept sichergestellt.

Für die Umsetzung des Lebensweltorientierten Ansatzes wurden sieben Prinzipien entwickelt:

1. Alltagsorientierung
Wir schaffen eine einrichtungsspezifische Tages- und Wochenstruktur für einen gelingenden Kita-Alltag!

2. Sozialraumbezug und Regionalisierung
Wir öffnen unsere Kita für die Familien und vernetzen uns im Stadtteil.

3. Anerkennung
Wir an- und erkennen die Unterschiedlichkeiten unserer Kinder, Familien und Kolleg/-innen. Wir gehen offen damit um und schätzen und leben diese Vielfalt.

4. Inklusion
Wir respektieren und wertschätzen Unterschiedlichkeiten aller Art (kulturell, familiär, physisch, psychisch usw.) im Alltag der Kita und beziehen alle an der Lebenswelt des Kindes beteiligten Personen und Gegebenheiten mit ein.

5. Zukunftsgestaltung/Prävention
Wir schützen Kinder, fördern und stärken sie angemessen und begleiten sie in ihrer Entwicklung. Aktuelle gesellschaftliche Entwicklung nehmen wir in die tägliche pädagogische Arbeit auf und lassen sie in unsere Planungen mit einfließen.

6. Partizipation
Wir verstehen unter Partizipation das Mitreden, Mitbestimmen, Mitgestalten und Mitverantworten von Kindern, Jugendlichen, Familien und Fachkräften, auf der Suche nach gemeinsamen Lösungen, immer auf freiwilliger Basis.

7. Soziale Gerechtigkeit
Wir fördern und unterstützen die Teilhabe aller Kinder! Jedes Kind darf bei uns eigene Ziele verfolgen, wir ermöglichen es durch Räume, Angebote und durch unsere persönliche Unterstützung und Begleitung.

Die vollständige „Rahmenkonzeption für Städtische Kindertageseinrichtungen“ (2022) finden Sie hier zum Download.

Öffnungszeiten

Die städtischen Kindertageseinrichtungen bieten eine ganzjährige und verlässliche Betreuung mit wenigen Schließzeiten an. Kinderkrippen, Kindergärten und Häuser für Kinder sind montags bis freitags in der Regel circa zehn Stunden geöffnet.
Kinderhorte bieten eine Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn an (6.30 oder 7 bis 8 Uhr) und sind dann wieder ab 11 Uhr bis zum späten Nachmittag geöffnet. In den Ferienzeiten sind sie durchgehend für die Kinder da.

Eingewöhnung in Kinderkrippen

Die erstmalige Betreuung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist ein großer Schritt, für das Kind, die Eltern und die ganze Familie.

Alle unsere Einrichtungen schenken deswegen diesem Übergang vom Elternhaus in eine Kindertageseinrichtung besondere Aufmerksamkeit. Für die Eingewöhnungszeit von kleinen Kindern in einer städtischen Krippe oder einem Haus für Kinder haben wir die wichtigsten Informationen für Eltern rund um den Übergang und die Eingewöhnungsphasen in einer Broschüre zusammengestellt.

Informationen zur Eingewöhnung in unseren städtischen Kindertageseinrichtungen erhalten Sie am Anmelde- bzw. Kennenlerntag oder beim Aufnahmegespräch in Ihrer Kita.

Pädagogische Kernzeiten

Kinder benötigen einen verlässlichen Rahmen, um zu entdecken, zu lernen, Freundschaften zu schließen und eigenen Interessen nachzugehen. Deshalb gibt es in den städtischen Kindertageseinrichtungen Kernzeiten für die Anwesenheit der Kinder. Damit wird den Kindern nicht nur ein ungestörtes Spielen und Lernen ermöglicht, sondern auch Zeit für angeleitete und geplante Aktivitäten, Projekte und Ausflüge.
Die Kernzeit für Kinderkrippen ist täglich von 9 bis 12 Uhr, in Kindergärten von 9 bis 13 Uhr bzw. für Kinder, die nicht dort zu Mittag essen von 9 bis 12 Uhr. Für Kinderhorte und Horte an Förderzentren gilt während des regulären Schulbetriebs eine Kernzeit von 13.15 bis 15.30 Uhr an vier Tagen in der Woche. Die Eltern bringen und holen die Kinder außerhalb der Kernzeit. Ausnahmen sind im Einzelfall in Absprache mit der Kitaleitung möglich.

Schließzeiten

Die meisten Schließtage liegen in den Ferien und betragen maximal 30 Tage im Jahr. Darüber hinaus sind fünf weitere Schließtage für gemeinsame Fortbildungstage möglich. Für besondere und kurzfristige Betreuungsbedarfe während der Schließzeiten einer Einrichtung gibt es Betreuungsmöglichkeiten in nah gelegenen Kindertageseinrichtungen.

Weitere Details sind der Kindertageseinrichtungssatzung zu entnehmen.

Verpflegungskonzept

Eine gute und gesunde sowie ausgewogene Ernährung für die uns anvertrauten Kinder ist uns wichtig! Unser Verpflegungskonzept berücksichtigt sowohl ernährungsphysiologische wie auch ernährungspädagogische Anforderungen. Pädagogischer Kernpunkt des von der Stadt Nürnberg im Jahr 2017 für alle städtischen Kindertageseinrichtungen entwickelten Verpflegungskonzepts ist das gemeinsame Mittagessen für alle Kinder. Leitziele des Verpflegungskonzepts sind die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder am gesamten Tagesgeschehen, einschließlich eines warmen Mittagessens. Dazu gehört auch das verlässliche Sicherstellen eines qualitativ guten Essensangebots.

Die Essensversorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen umfasst eine warme Mittagsmahlzeit und Zwischenmahlzeiten. Teilweise gibt es auch ein Frühstück. In den Kindergärten und Häusern für Kinder gibt es die Möglichkeit der Betreuung ohne das gemeinsame Mittagessen (jedoch mit Zwischenmahlzeit), wenn das Kind zwischen 12 und 12.30 Uhr abgeholt wird. Kleinstkinder in Kinderkrippen, die noch keine feste Nahrung zu sich nehmen, sind ebenfalls von der für alle anderen geltenden Essensteilnahme befreit. Sollte die Teilnahme am Mittagessen in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich sein, kann eine Befreiung beantragt werden.

Die Kosten für die Verpflegung und weitere Einzelheiten sind der Gebührensatzung zu entnehmen:

Qualitätskonzept für das Essen

Für das Mittagessen in städtischen Kindertageseinrichtungen werden 50 % biologisch erzeugte Lebensmittel verwendet. Zur Herstellung der angebotenen Produkte oder Zutaten werden keine gentechnisch veränderten Zutaten bzw. Produkte oder Zutaten, die mit ionisierenden Strahlen behandelt worden sind, verwendet.

Die Speiseplangestaltung orientiert sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) und gewährleistet eine gesunde, ausgewogene und altersgerechte Ernährung. Die Ernährungsstandards sehen maximal zweimal pro Woche Fleisch oder Fleischerzeugnisse vor. Es kann und wird auch Schweinefleisch geben, es wird aber auch immer eine schweinefleischlose Variante angeboten. Darüber hinaus wird mindestens einmal wöchentlich Seefisch angeboten. Auch die besonderen Bedürfnisse im Hinblick auf Lebensmittelunverträglichkeiten bzw. kulturelle oder religiöse Besonderheiten sowie die Anforderungen an die Verpflegung von Kindern unter drei Jahren werden beachtet. Die aktuellen Essenslieferanten sind in den Einrichtungen vor Ort zu erfragen.

Satzung und Gebührensatzung

Die Vergabe der Plätze in städtischen Kindertageseinrichtungen (Differenzierung für Kinderkrippen, Kindergärten und Kinderhorte sowie Häuser für Kinder) erfolgt nach festgelegten Kriterien (Kindertageseinrichtungssatzung – KitaS). Diese wurde zuletzt im Hinblick auf die Einführung des Kita Portals Nürnberg zum Kita-Jahr 2019/2020 geändert.

Die Kriterien für die Vergabe der Plätze in städtischen Einrichtungen haben das Ziel, die Plätze vorrangig für Nürnberger Kinder zu vergeben, die Vergabe ausgewogen und verstärkt nach pädagogischen Kriterien zu organisieren - unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte und mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Anmeldung und Vergabe städtischer Kita-Plätze

Drei Kinder laufen durch die Straße der Menschenrechte

Für alle Einrichtungsarten erfolgt die Anmeldung online. Diese ist das ganze Jahr über möglich. Im Kita-Portal können Sie nach Kitas suchen und erhalten dort Informationen über die Kindertageseinrichtungen. Falls Sie noch kein Elternkonto haben, registrieren Sie sich bitte für das Anmelden über das Kita-Portal. Sie können Ihr Kind auch für mehrere Kitas gleichzeitig anmelden.

1. Online-Anmeldung in städtischen Kindertageseinrichtungen

Für das Kita-Jahr 2023/2024 endet der Anmeldezeitraum für Krippen, Kindergärten, Häuser für Kinder (altersgemischte Kitas) und Kinderhorte am 31. Januar 2023. Ab dem 07. Februar 2023 werden die Plätze online über das Kita-Portal vergeben. Anmeldungen sind aber weiterhin das ganze Jahr möglich. Spätere Anmeldungen nach dem 31. Januar 2023 werden allerdings nachrangig in der Warteliste geführt und nachrangig bei der Vergabe der Plätze berücksichtigt.

Alle interessierten Eltern und Familien sind eingeladen, sich persönlich über ihre Wunsch-Kita zu informieren. Dazu findet am Samstag, den 21.01.2023 von 10 bis 15 Uhr ein Tag der Offenen Kita statt. Mehr Informationen dazu finden Sie im Profil der Kitas unter www.kita-portal.nuernberg.de

Für das Anmelden in Förderhorten und Schülertreffs gibt es keinen Anmeldeschluss. Die Anmeldung ist laufend möglich und auch die Aufnahme der Kinder erfolgt während des gesamten Kita-Jahres.

2. Vergabe der Plätze und verbindliche Zusage durch die Eltern

Nach dem Anmeldeschluss erfolgt das Auswerten der Anmeldungen und danach die Platzvergabe durch die Kita-Leitung - online über das Kita-Portal.

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von der Kita Ihrer Wahl Bescheid, ob Ihr Kind einen Platz erhalten hat. Nach der Mitteilung durch die Kita, dass das Kind einen Platz erhalten hat, müssen die Eltern innerhalb von 14 Tagen verbindlich zusagen (das Datum entnehmen Sie bitte Ihrer Platzzusage des Kita-Portals), andernfalls verfällt der Platz automatisch. Nehmen Sie den Platz an, vereinbart die Kita mit Ihnen einen Termin für das Aufnahmegespräch, bei dem die Betreuungsvereinbarung abgeschlossen wird.

Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Leitung der Kita nach Maßgabe der §§ 8 und 9 der Kita-Satzung der Stadt Nürnberg (Aufnahmekriterien siehe unten). Die Personensorgeberechtigten werden von der Entscheidung elektronisch (über das Kita-Portal Nürnberg) nach Ablauf der Anmeldefrist verständigt.

3. Aufnahmegespräch und Betreuungsvereinbarung

Beim Aufnahmegespräch wird die Betreuungsvereinbarung geschlossen - und es ist dabei auch Zeit für Ihre eventuellen Fragen. Den Termin erhalten Sie von der Kindertageseinrichtung.

4. Nachrückverfahren

Auch wenn Sie eine Absage bekommen, können Sie eventuell noch einen Platz erhalten. Denn einige Eltern nehmen die Platzzusage nicht an. Wird Ihr Kind dann im Nachrückverfahren berücksichtigt, erhalten Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Zusage.

Nach der Mitteilung durch die Kita, dass das Kind einen Platz erhalten hat, müssen die Eltern innerhalb von 14 Tagen zusagen, andernfalls verfällt der Platz automatisch und er wird an ein Kind auf der Warteliste vergeben. Auch diese Eltern müssen innerhalb von 14 Tagen den Platz annehmen, andernfalls verfällt er automatisch. Erst wenn alle bis zum Anmeldeschluss angemeldeten Kinder einen Platz erhalten haben, können danach erfolgte Anmeldungen berücksichtigt werden.

Warteliste der städtischen Kitas

Wird ein Platz nach der Platzvergabe oder während des Kitajahres frei, erhält das Kind auf der Warteliste, das die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt, diesen Platz. Für das darauffolgende Kita-Betriebsjahr müssen Sie Ihr Kind erneut anmelden. Anmeldungen für das übernächste Betriebsjahr sind damit nicht möglich und werden durch eine Absage nicht weiterverfolgt.

Aufnahmekriterien für die Kitas der Stadt Nürnberg

Aufnahmekriterien für die Kinderkrippe

Die Plätze werden vorrangig an Kinder im Alter von ein bis drei Jahren mit Wohnsitz in Nürnberg vergeben. Kinder unter einem Jahr können einen Platz erhalten, wenn die Voraussetzungen gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII vorliegen. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als freie Plätze vorhanden sind, erfolgt die Vergabe nach zwei pädagogischen Gesichtspunkten:

1. Stufe: Gleichzeitige Betreuung von Geschwisterkindern
2. Stufe. Ausgewogene Altersmischung

Vorrangig werden zuerst die Kinder aufgenommen, die beide Kriterien erfüllen, d.h. sie haben bereits ein Geschwisterkind in der Einrichtung und es gibt einen freien Platz in der jeweiligen Alterskategorie (Unter einem Jahr / 1 bis unter 2 Jahre / 2 bis 3 Jahre), dann nachrangig, wer Stufe 1 und dann wer Stufe 2 erfüllt. Bei Gleichrang erfolgt die Vergabe gemäß einer von den Eltern angegebenen Priorität („Wunsch-Kita“), bei weiterem Gleichrang und alle nachfolgenden Vergaben entscheidet das Los. Die Vergabe der Krippenplätze für unter Einjährige, die keinen Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII haben, erfolgt nachrangig zu den Kindern mit Rechtsanspruch nach den oben beschriebenen Stufen.

Aufnahmekriterien für den Kindergarten bzw. ein Haus für Kinder

Die Plätze werden vorrangig an Kinder mit Wohnsitz in Nürnberg vergeben, die spätestens am 31. Dezember des betreffenden Kindergartenjahres drei Jahre alt sind - bis zum Beginn der Schulpflicht.

Die Vergabe von Plätzen in städtischen Kindergärten und Häusern für Kindern dieser Altersgruppe sieht drei gleichrangige pädagogische Kriterien vor:

1. Schulpflicht ab dem nächsten Betriebsjahr: Alle Vorschulkinder, die bisher in keinen Kita-Platz hatten, sollen aus bildungspolitischer Sicht die Chance einer geregelter Tages- und Vorschulbetreuung, insbesondere zur Vorbereitung für den Übergang in die Grundschule, bekommen.

2. Gleichzeitiges Betreuen von Geschwisterkindern: Die Zugehörigkeit zur und Verbundenheit des Kindes mit der Einrichtung und die Zusammenarbeit mit der Familie durch ein bereits die Einrichtung besuchendes Geschwisterkind soll gestärkt werden.

3. "Hochwachsen" in einem Haus für Kinder: Das Kind wird bereits in der altersgemischten Einrichtung betreut und wechselt innerhalb der Einrichtung die Betreuungsart? Dieses Kriterium findet nur in städtischen Häusern für Kinder mit Krippen und Kindergartenplätzen Anwendung. Bereits in der Krippe betreute Kinder sollen anschließend einen Kindergartenplatz erhalten, sofern Plätze frei werden.

Erfüllen mehr Kinder eines der drei Kriterien als verfügbare Plätze vorhanden sind, erfolgt die weitere Platzvergabe gemäß einer von den Eltern angegebenen Priorität der beworbenen Einrichtung (Wunsch-Kita). Im Übrigen erfolgt bei weiterem Gleichrang und für alle nachfolgenden Vergaben ein Losverfahren.

Aufnahmekriterien für Kinder im Grundschulalter

Kinder von der Einschulung bis zum Ende der 4. Klasse: Derzeit gibt es noch keinen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Schulkindern. Die Neufassung der Platzvergabe in Kinderhorten an Regel- und Förderschulen sieht eine Platzvergabe daher nach drei Kriterien vor und legt den Schwerpunkt auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Maßgeblich für die Platzvergabe sind die Angaben zur beruflichen Situation der Familie und zum benötigten Betreuungsumfang.

Es werden vorrangig Kinder aufgenommen, die im Einzugsbereich (Schulsprengel) der Einrichtung wohnen. Zur Suche Ihres Schulsprengels nutzen Sie bitte den Sprengelfinder (Link weiter unten).


Die Vergabe erfolgt dann nach folgenden Kriterien:

1. Gleichzeitiges Betreuen von Geschwisterkindern: Die Zugehörigkeit zur und Verbundenheit des Kindes mit der Einrichtung sowie die Zusammenarbeit mit der Familie durch ein bereits die Einrichtung besuchendes Geschwisterkind soll gestärkt werden.

2. "Hochwachsen" im Haus für Kinder: Das Kind wird bereits in der altersgemischten Einrichtung betreut und wechselt innerhalb der Einrichtung die Betreuungsart. Dieses Kriterium betrifft nur städtische Häuser für Kinder mit Kindergarten- und Hortplätzen. Bereits im Kindergarten betreute Kinder sollen anschließend einen Hortplatz erhalten, sofern Plätze frei werden.

3. Berufliche Situation der/des Erziehungsberechtigten: Kriterium „Berufliche Situation eine/r Erziehungsberechtigten“
a) Erwerbstätigkeit
b) Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Hoch-/Schul-/Ausbildung
c) Leistungen bzw. Maßnahmen zur Eingliederung im Sinne des SGB II oder SGB III. Das Kriterium muss zum Zeitpunkt des Betreuungsbeginns von einem Elternteil erfüllt werden.

Vorrangig werden die Plätze an die Kinder vergeben, die alle Kriterien 1 bis 3 erfüllen. Werden nur zwei Kriterien erfüllt, erfolgt die Platzvergabe vorrangig bei Vorliegen der beruflichen Situation nach Nr. 3. Wird nur ein Kriterium erfüllt, erfolgt die Platzvergabe auch vorrangig an Eltern nach Nr. 3 und nachrangig an Kinder mit Geschwisterkindern oder "hochwachsenden" Kindern.

Die Plätze werden dann anschließend anhand des Umfangs des Betreuungsbedarfs gerankt. Dort wird besonders auf die erforderliche Betreuungszeit geachtet, die z. B. für Eltern in Schichtarbeit, als Vollerwerbstätige oder Alleinerziehende durch die Angebote der Schule (offener oder gebundener Ganztag, Mittagsbetreuung) nicht oder nur teilweise abgedeckt werden können: Frühbetreuung ab ca. 6 – 8 Uhr bzw. Spätbetreuung nach 16 Uhr.

Die Einrichtungen nehmen anhand der von den Erziehungsberechtigten gemachten Angaben unter Berücksichtigung der Kriterien ein Ranking vor und vergeben dann die Plätze online über das Kita-Portal. Bei Bedarf können von der Leitung der Einrichtung Nachweise zur Überprüfung der Angaben angefordert werden.


Kontakt und Hilfe

Stadt Nürnberg - Jugendamt

Bereich Städtische Kindertageseinrichtungen

Dietzstraße 4

90443 Nürnberg


Sekretariat

Telefon 09 11 / 2 31-66 91 und -41 05

Telefax 09 11 / 2 31-28 31

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Christian Rester

Bereichsleitung


Telefon 09 11 / 2 31-38 85

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Servicstelle Kitaplatz

Die Servicestelle Kitaplatz berät und unterstützt Eltern bei Fragen zur Kinderbetreuung in Nürnberg. Das Team beantwortet Fragen zum Kita-Portal Nürnberg und unterstützt bei Bedarf bei der Online-Anmeldung. Die Beratung erfolgt auf Wunsch auch in Englisch. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie am besten einen Termin.


Auf einen Blick

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