Mehrere lachende Kinder auf einer Bank

Kinderbetreuung in Nürnberg

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Kosten und Zuschüsse für städtische Kindertageseinrichtungen

Außenansicht des Haus für Kinder an der Neunhofer Hauptstraße, Bild © Stadt Nürnberg

Allgemeine Informationen

Die Stadt Nürnberg erhebt für den Besuch einer städtischen Kindertageseinrichtung monatliche Besuchsgebühren und Verpflegungsgeld. Die Besuchsgebühr ist für jeden angefangenen Monat zu entrichten und enthält auch anteilig einen Beitrag für Getränke- und Spielmaterial. Das Verpflegungsgeld wird monatlich pauschal für alle städtischen Einrichtungen erhoben.

Wechselnde Buchungszeiten werden auf den Tagesdurchschnitt bei einer Fünf-Tage-Woche umgerechnet. Krankheits- und urlaubsbedingte Fehlzeiten und Schließzeiten von bis zu 30 Tagen sowie bis zu fünf zusätzliche Schließtage aufgrund von Fortbildungen bleiben hiervon unberücksichtigt.

Änderungen der Buchungszeiten können nur jeweils zum ersten Dezember, ersten März, ersten Juni und ersten September schriftlich unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist beantragt werden.

Werden die gebuchten Zeiten erheblich überzogen (als erheblich gelten Zeiten ab täglich einer Stunde an fünf Tagen im Monat) wird die jeweils nächsthöhere Gebühr für den ganzen Monat berechnet. Es besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung, wenn die Buchungszeiten nicht voll ausgenutzt werden. Ebenso ist es nicht möglich, nicht genutzte Buchungszeiten mit Überziehung der Buchungszeiten zu verrechnen.

Die monatlichen Gebühren für die Betreuung Ihres Kindes in einer unserer Kindertageseinrichtungen sind in der Regel während der gesamten Dauer des Betriebsjahres (1. September bis 31. August des folgenden Jahres) zu entrichten. Werden Kinder während des Betriebsjahres (z. B. bei Zuzug, Nachrücken) aufgenommen oder scheiden sie vorzeitig aus, sind die entsprechenden vollen Monatsgebühren zu bezahlen. Die in der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg (KitaS) festgelegten Kündigungsfristen sind im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens zu beachten. Eine Kündigung zum Ende Juli eines Betriebsjahres ist nicht möglich.


Kosten - Gebührensatzung für städtische Kindertageseinrichtungen

Verbindliche Informationen zu Gebühren in Kindertageseinrichtungen der Stadt Nürnberg

Die konkreten Gebühren können je nach Buchungszeitraum und Kita variieren. Die Angaben auf dieser Seite dienen nur einem ersten Überblick. Verbindliche Informationen finden Sie ausschließlich in der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung:

  • Zu den Satzungen<https://www.nuernberg.de/internet/stadtrecht/sozial_und_gesundheitswesen.html#_0_5>

Einzugsermächtigung für eine SEPA-Basislastschrift

Bitte erteilen Sie für die Gebühren (Besuchsgebühr und ggf. Verpflegungsgeld) eine Einzugsermächtigung. Damit wird die korrekte Entrichtung der anfallenden Gebühr sichergestellt, etwaige Rückerstattungen bzw. Korrekturen erfolgen automatisch. Und Sie sparen zusätzliche Kosten für Säumniszuschläge und Mahngebühren bei möglicherweise verspätetem Zahlungseingang.
Hier der Link zum Formular des Kassen- und Steueramts:

SEPA-Lastschriftmandat online einreichen

Für Eltern, deren Kinder eine städtische Kita besuchen und Gebühren bezahlen müssen, bietet das SEPA-Lastschriftmandat klare Vorteile. Statt monatlich manuell zu überweisen, erfolgt die Abbuchung der Gebühren automatisch. So funktioniert es: Füllen Sie das SEPA-Mandat aus und unterschreiben Sie es. Anschließend laden Sie das Foto mit Ihrem Smartphone oder am Computer hoch. Das lästige Einreichen von Papieren in der Kita oder im Amt entfällt somit komplett.


Zuschüsse für Besuch und Verpflegung in einer Kita

Die Kosten für den Besuch der Kindertageseinrichtung können abhängig von Ihrem Einkommen ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, falls die erforderlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Für das Mittagessen in unseren Kindertageseinrichtungen können BuT-Gutscheine eingelöst werden. Zuschüsse gewährt das Sozialamt der Stadt Nürnberg. Weitere Informationen und den Antrag zum Download finden Sie im Internet unter

Beitragsentlastung durch den Freistaat Bayern


Stadt Nürnberg
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt

Finanzabteilung - Kindertageseinrichtungen

Dietzstraße 490443 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Dietzstra%C3%9Fe+4&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-16184<tel:091123116184>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=64335>