Für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder gibt es in Nürnberg zwei Möglichkeiten der Betreuung: sie können in Integrativen Kitas unterkommen oder aber sie werden im Rahmen einer Einzelintegration in Regeleinrichtungen betreut. Bei der Personalbemessung wird diese Situation besonders berücksichtigt. Voraussetzung für einen integrativen Platz ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe.

Integrative Kindertageseinrichtungen

In Integrativen Kitas, egal ob Kinderkrippe, Kindergarten, Haus für Kinder oder Kinderhort, werden bis zu einem Drittel, abhängig von der Größe der Einrichtung mindestens aber drei behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder betreut.
Suche nach integrativen Plätzen
Neben einer Liste auf dieser Seite finden Sie Kitas mit integrativen Plätzen (auch Einzelintegration) über das Kita-Portal. Hier müssen Sie nur die Suchmaske der Einrichtungssuche entsprechend einstellen.
Folgend finden Sie eine Liste aller Integrativen Kitas in Nürnberg:
Liste aller integrativen Kinderkrippen:
Liste aller integrativen Kindergärten:
Liste aller integrativen Häuser für Kinder (= Altersgemischte Kitas):
Liste aller integrativen Kinderhorte:
Einzelintegration

Werden in einer Kita ein bis maximal zwei behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder betreut und ist die Kita auch nicht speziell auf die Betreuung von behinderten Kindern ausgerichtet, spricht man von Einzelintegration.
Das pädagogische Fachpersonal dieser Kitas arbeitet mit einem meist externen Fachdienst zusammen, um besondere Förderangebote und Maßnahmen in der Einrichtung anbieten zu können.
Beratung und Gutachten
Die zentrale Beratungsstelle für Kinder/Jugendliche des Gesundheitsamts berät Eltern und Kitas bei Fragen zur Eingliederungshilfe und erstellt Gutachten für den Kostenträger.
Fragen zur Einzelintegration und Suche nach Einrichtungen
Bei Fragen zur Einzelintegration können sich Eltern auch an den Kostenträger der Maßnahme, den Bezirk Mittelfranken in Ansbach oder an dessen Nürnberger Außenstelle wenden. Der Link unter "Website" führt Sie direkt zum Sozialatlas des Bezirks Mittelfranken. Darin können Sie nach Einrichtungen suchen, die Einzelintegration anbieten.
Bezirk Mittelfranken
Service Zentrum
Antrag auf Eingliederungshilfe
Die Eltern müssen für ihr behindertes oder von einer Behinderung bedrohtes Kind beim Bezirk Mittelfranken einen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe stellen. Häufig bittet der Bezirk daraufhin das Gesundheitsamt um eine Begutachtung und fordert die Eltern auf, mit diesem in Kontakt zu treten. Zuständig beim Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg ist die Zentrale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung (ZEBBEK).
Der Antrag steht in der Internetpräsentation des Bezirks Mittelfranken zum Download bereit.