Freizeit & Kultur
Wer erhält die Leistung?
Alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag, wenn sie selbst oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II / Bürgergeld (Sozialgesetzbuch II)
- Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz)
- Wohngeld (Wohngeldgesetz) und Kindergeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wofür können die Gutscheine genutzt werden?
Die Gutscheine können eingesetzt werden für Angebote und Aktivitäten, die angeleitet sind und in der Gemeinschaft erfolgen:
- Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern wie Tanz, Theater, Musik
- Kurse, Workshops, Gruppenangebote in Kultur, Kunst, Bildung, Freizeit und Sport wie Forscherworkshop, Museumsführung, Babyschwimmen
- Freizeiten wie Ferienbetreuung, Zeltlager
Darüber hinaus können die Gutscheine auch für Ausrüstungsgegenstände bzw. Aufwendungen verwendet werden, die in direktem Zusammenhang mit der durchgeführten Aktivität stehen und über den Anbieter zu beziehen sind.
Gültigkeit der Gutscheine
Die Gutscheine im Wert von 15 Euro pro Monat sind gestückelt. Sie sind personalisiert und mit einem Zeitraum versehen. Sie können gesammelt (bis acht Monate nach Ablauf des auf dem Gutschein benannten Zeitraums) und für eine oder mehrere Aktivitäten eingesetzt werden.
Wie erhalten Sie die Leistung?
Sie erhalten für jedes Kind Gutscheine im Wert von 15 Euro pro Monat für den gesamten Bewilligungszeitraum Ihrer Grundleistung.
Antrag stellen
Sie haben derzeit zwei Möglichkeiten Ihren Antrag zu stellen:
Upload-Assistent
Nutzen Sie gerne unseren Upload-Assistenten:
- direkter Scan gedruckter Unterlagen über Ihr Mobilgerät
- gesicherte Übermittlung Ihrer Unterlagen direkt an das zuständige Dienstleistungszentrum des Sozialamtes
Scannen Sie bitte den QR-Code mit dem Smartphone oder klicken Sie auf den folgenden Link:
Diese Anbieter akzeptieren die Teilhabegutscheine
Kooperationspartner, die Teilhabegutscheine entgegennehmen, sind in den folgenden Anbieterlisten zusammengefasst. Bitte geben Sie die Gutscheine bei dem jeweiligen Anbieter ab. Die Kooperationspartner rechnen dann die Leistungen mit dem Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe ab.
Kontakt zum Dienstleitungszentrum Bildung und Teilhabe
Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum, zu dem die Postleitzahl Ihres Wohnortes gehört.
Für diese Postleitzahlbezirke ist das Sozialamt Innenstadt zuständig:
90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90419, 90425, 90427, 90429, 90431, 90439, 90443, 90449, 90482, 90489, 90491
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe
Frauentorgraben 17
90443 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31- 43 47
Telefax 09 11 / 2 31- 10 798
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Für diese Postleitzahlbezirke ist das Sozialamt in Langwasser zuständig:
90441, 90451, 90453, 90455, 90459, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475, 90478, 90480
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe
Reinerzer Straße 12
90473 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31- 43 47
Telefax 09 11 / 2 31- 10 798
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung