Abgabe von Pflichtexemplaren

Abgabe von Pflichtexemplaren an die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg

Alle Dienststellen der Stadt Nürnberg sind gesetzlich verpflichtet, ihre gedruckten und elektronischen Veröffentlichungen an die Stadtbibliothek abzuliefern.

Die Stadtbibliothek ist beauftragt, städtische Publikationen dauerhaft zu sammeln, zu archivieren, zu erschließen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Darüber hinaus ist die Stadtbibliothek gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an gedruckten Exemplaren und die elektronischen Ausgaben an die empfangsberechtigten Bibliotheken in München, Frankfurt, Leipzig und Berlin zu Zwecken der Langzeitarchivierung weiterzuleiten.

Um dieser Ablieferungspflicht dauerhaft und verlässlich nachkommen zu können, werden alle Dienststellen der Stadt Nürnberg dazu aufgerufen, ihre Veröffentlichungen in gedruckter, elektronischer oder gegebenenfalls in beiden Formen unaufgefordert und unmittelbar nach dem Erscheinen an die Stadtbibliothek zu senden.

Was ist abgabepflichtig?

Städtische Veröffentlichungen sind die von den Dienststellen der Stadt Nürnberg herausgegebenen oder in ihrem Auftrag einmalig oder laufend erscheinenden Veröffentlichungen.
Von der Abgabepflicht ausgeschlossen sind Veröffentlichungen, die lediglich zur Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen bestimmt sind (Pressemitteilungen), Informationsmaterialien geringen Umfangs und/oder zeitlich begrenzter Geltungsdauer (z. B. Veranstaltungsflyer), sowie solche, die allgemein gültige, keine Nürnberg spezifischen Inhalte vermitteln (z.B. Broschüren über richtige Mülltrennung, richtiges Verhalten im Brandfall usw.).

In Zweifelsfällen entscheidet über die Abgabepflicht die sammelnde Stelle bei der Stadtbibliothek.
Quelle: Abgabe Bibliotheken – Abg-Bibl., vom 2. Dezember 2008 Az.: B II 2-480-30

Ablauf

Erforderliche Unterlagen elektronischer Dokumente

Rechtliche Grundlagen

Stadt Nürnberg - Bildungscampus - Stadtbibliothek

Fachteam Orts- und Landeskunde

Gewerbemuseumsplatz 4

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-24 95

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