Abgabe von Pflichtexemplaren an die Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg
Alle Dienststellen der Stadt Nürnberg sind gesetzlich verpflichtet, ihre gedruckten und elektronischen Veröffentlichungen an die Stadtbibliothek abzuliefern.
Die Stadtbibliothek ist beauftragt, städtische Publikationen dauerhaft zu sammeln, zu archivieren, zu erschließen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Darüber hinaus ist die Stadtbibliothek gesetzlich dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an gedruckten Exemplaren und die elektronischen Ausgaben an die empfangsberechtigten Bibliotheken in München, Frankfurt, Leipzig und Berlin zu Zwecken der Langzeitarchivierung weiterzuleiten.
Um dieser Ablieferungspflicht dauerhaft und verlässlich nachkommen zu können, werden alle Dienststellen der Stadt Nürnberg dazu aufgerufen, ihre Veröffentlichungen in gedruckter, elektronischer oder gegebenenfalls in beiden Formen unaufgefordert und unmittelbar nach dem Erscheinen an die Stadtbibliothek zu senden.
Was ist abgabepflichtig?
Städtische Veröffentlichungen sind die von den Dienststellen der Stadt Nürnberg herausgegebenen oder in ihrem Auftrag einmalig oder laufend erscheinenden Veröffentlichungen. Von der Abgabepflicht ausgeschlossen sind Veröffentlichungen, die lediglich zur Information von Presse, Rundfunk und Fernsehen bestimmt sind (Pressemitteilungen), Informationsmaterialien geringen Umfangs und/oder zeitlich begrenzter Geltungsdauer (z. B. Veranstaltungsflyer), sowie solche, die allgemein gültige, keine Nürnberg spezifischen Inhalte vermitteln (z.B. Broschüren über richtige Mülltrennung, richtiges Verhalten im Brandfall usw.).
In Zweifelsfällen entscheidet über die Abgabepflicht die sammelnde Stelle bei der Stadtbibliothek. Quelle: Abgabe Bibliotheken – Abg-Bibl., vom 2. Dezember 2008 Az.: B II 2-480-30
Elektronische Dokumente sind an die E-Mail-Adresse zu senden, die im Adressbereich angegeben ist. Gedruckte Veröffentlichungen sind an die angegebene Adresse zu senden.
Seitenumfang ab 4 Seiten
Verwendung von PDF/A (PDF ab Version 1.4, Schriften eingebettet und Bilder fest integriert, kein Javascript) oder
reine Textformate (z.B. TXT, CSV), gerne auch mit Strukturinformationen (z.B. XML)
bei umfangreicheren Datenmengen können Dokumente auch im zip-Format übermittelt werden
die Dokumente dürfen keinen Passwortschutz, keine Verschlüsselung oder Datenkomprimierung enthalten
die Dokumente dürfen keine dateiinterne Funktionsbeschränkung aufweisen
Auszug aus der ADON 5.2.5.2 Sammlung, Absatz (2)
Von Druckwerken der Stadt sind der Stadtbibliothek im Bildungscampus Nürnberg (BCN/Stadtbibliothek) 8 Exemplare (davon 6 als Pflichtstücke zur Ablieferung an diverse Bibliotheken) zu übergeben. Nach gesonderter Festlegung durch BCN/Stadtbibliothek erhöht sich die Zahl auf 10 Exemplare. Elektronische amtliche Veröffentlichungen sind BCN/Stadtbibliothek ebenfalls zu übermitteln. Es gelten hierfür die Standards gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken (Abgabe Bibliotheken – Abg-Bibl).