Liberalisierung des Glücksspiels
Seit 1. Juli 2021 gilt in ganz Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021. Damit gelten in allen Bundesländern gleiche Regeln, gleichzeitig wurden verschiedene Online-Glücksspielangebote legalisiert.
Für Jugendliche und junge Erwachsene von 15 Jahren bis Anfang 20. Der Workshop ist sehr interaktiv angelegt, um einen möglichst hohen Grad an nachhaltiger Auseinandersetzung mit Thema "Glücksspiel und dessen Folgen“ zu erreichen.
Spannend erzählte Geschichte mit tollen Illustrationen mit Sachteil für Kinder mit wissenswertem zum Thema Glückspiel. Kostenfrei bestellbar in Bayern, kostenloser Download.
Seit 1. Juli 2021 gilt in ganz Deutschland der Glücksspielstaatsvertrag 2021 - GlüStV 2021. Damit gelten in allen Bundesländern gleiche Regeln, gleichzeitig wurden verschiedene Online-Glücksspielangebote legalisiert.
Online-Glücksspiele sind Glücksspiele, die über den Computer, das Handy oder ein anderes internetfähiges Gerät (z.B. Tablet) gespielt werden können. Weitere Infos in der Online-Broschüre
Glückspiele sind zum Beispiel Casinospiele (Poker, Roulette, Glücksspielautomaten), Sportwetten, Pferdewetten, Lotto, Toto aber auch Rubbellose.
Glücksspiele werden in Casinos, in Spielhallen, in Wettbüros, im Internet oder in Gaststätten an Geldspielautomaten gespielt.
Je schneller auf einen Einsatz ein Ergebnis folgt, desto rascher und stärker verändert das Spiel das Bewusstsein. Darum machen Geldspielautomaten und Sportwetten leichter abhängig als Lotto, auf dessen Ergebnis Spieler teils tagelang warten müssen.
Die Symptome oft ähnlich wie bei den stoffgebundenen Süchten: ausschließliches Denken an das Glücksspiel, suchttypische Merkmale wie Kontrollverlust („Nichtaufhörenkönnen“), Abstinenzunfähigkeit, Vernachlässigung von Familie, Freunde und Hobbys, Beschaffungskriminalität etc.
Legal sind Online Sportwetten, Online Casino (Roulette, Black Jack), Online Poker und virtuelle Automatenspiele. Es ist aber nur legal, wenn auf einer .de Domain gespielt wird und der Anbieter eine Lizenz hat. Für Kinder und Jugendliche sind Glücksspiele weiterhin nicht erlaubt.
Gar nicht. Glücksspiel ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Es nehmen aber trotzdem Jugendliche am Glücksspiel teil: Laut ESPAD-Studie haben 15,8 % der Befragten aus der 9. und 10. Klasse in Bayern innerhalb eines Jahres an einem Glücksspiel mit Geldeinsatz teilgenommen.
Quelle: Seitz, N.-N., Rauscher, C, Kraus, T. (2020) Die Europäische Schülerstudie zu Alkohol und anderen Drogen 2019 (ESPAD): Befragung von Schülerinnen und Schülern der 9. und 10. Klasse in Bayern. IFT Institut für Therapieforschung München.
Spiele mit Glücksspielinhalten im Gaming-Bereich ist im GlüStV 2021 nicht geregelt. Das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) nimmt im §10b Absatz 3 Bezug darauf: "Insbesondere sind nach konkreter Gefahrenprognose als erheblich einzustufende Risiken für die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen ... glücksspielähnliche Mechanismen". Es ist aber noch unklar, wie das umgesetzt werden soll.
Die Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e.V. (aj) ist die bayerische Fachinstitution im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Sie entwickelt für die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern e.V. (LSG) innovative Präventionskonzepte.
Die Materialdatenbank des Präventionsprojekt Glücksspiel | pad gGmbH ist eine umfassende Materialsammlung zur Thematik Glücksspielsucht.
Kostenfreies Material gibt es im Shop der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu bestellen.
Spannend erzählte Geschichte mit tollen Illustrationen mit Sachteil für Kinder mit wissenswertem zum Thema Glückspiel. Kostenfrei bestellbar in Bayern, kostenloser Download.
Das Film- und Theater-Projekt „Alles oder Nichts“ mit Situationen und Szenarien rund ums Glücksspiel erzählt die Geschichte der Freund*innen Alex (21) und Sascha (19), die nach und nach in die Spielsucht abrutschen – mit dramatischen Folgen.
Wie und warum konnte das passieren? Hätten unsere Held*innen das dramatische Ende verhindern können? Wann hätten sie andere Entscheidungen treffen können? Das sind nur einige der Fragen, auf die in einem kurzweiligen Workshop neue Antworten und Lösungen gemeinsam mit den Schüler*innen gesucht und gefunden werden. Hier setzen sich die Zuschauer*innen spielerisch, aber intensiv, interaktiv und nachhaltig mit den Folgen von Glücksspielsucht auseinander. Die Formate Film und Theater werden fließend kombiniert, so dass die Schüler*innen ganz nebenbei mit verschiedenen Ausdrucks- und Kommunikationsformen vertraut gemacht werden.
Der Workshop wird von zwei erfahrenen Theaterpädagog*innen und Schauspieler*innen geleitet und dauert drei bis vier Schulstunden. Er ist ideal für eine Klassengröße bis 30 Schüler*innen.
Donnerstag und Freitag.
"Alles oder Nichts“ wird vom Referat für Prävention gegen Glücksspielsucht der Aktion Jugendschutz Bayern fachlich begleitet und durch die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern finanziell unterstützt. Die Aufführungen werden subventioniert.
Informationen und ob eine weitere Förderung seitens der Präventiven Kinder- und Jugendhilfe möglich ist, bitte über das Kontaktformular anfragen
Weitere Informationen bei der Aktion Jugendschutz (AJ) und auf youtube.
In Bayern wird vor Ort in spezialisierten Suchtberatungsstellen beraten. Es gibt auch Onlineangebote für Desktop-PC oder als App fürs Handy. Zielgruppen sind hier sowohl Betroffene von Glücksspiel, als auch Angehörige.
Die Gemeinsame Glückspielbehörde der Länder (GGL) hat ihren Sitz in Halle (Saale). Dort wird die Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist) veröffentlicht
Über ein anonymes Hinweisportal können unter anderem unerlaubte Glücksspiele in Internet und Werbung für Glücksspiel gemeldet werden.
Durch Authentifizierung soll sichergestellt sein, dass keine Minderjährigen oder gesperrte Spielerinnen und Spieler an Glücksspielen teilnehmen können.
Wo es vorher nötig war sich bei jedem einzelnen Anbieter sperren zu lassen, wird es eine Zentrale Sperrdatei geben die Spiel- und Anbieterübergreifend wirksam ist. Das bedeutet sowohl in Spielhallen, Wettbüros, Casionos, Online und Gaststätten mit Geldspielgeräten.
Es wird für jeden Spieler und jede Spielerin ein verifiziertes Konto geben über dies sichergestellt werden kann, dass nicht mehrere Spiele gleichzeitig gespielt werden.
Zum Beispiel dürfen aktive Sportlerinnen und Sportler oder solche in einer offiziellen Funktion nicht für Glücksspiel werben. Zudem dürfen Betreiber von Online-Glückspielen zwischen 6 Uhr und 21 Uhr nicht mehr werben.
Die Doku geht der Frage nach, warum das Geschäft mit den sogenannten Lootboxen – so heißen die virtuellen Schatzkisten – in Deutschland nicht als Glückspiel eingestuft wird. Die Risiken, denen jungen Menschen ausgesetzt sind, werden an vielen Beispielen verdeutlicht.
Die Informationen wurden unter anderem mit Hilfe folgender Seiten erstellt: