Baden in Nürnbergs Gewässern
Viele Seen in Franken und ganz Bayern sind ausgewiesene EU-Badegewässer, die von den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden überwacht werden.

Grundsätzlich erlauben zwar das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG) die Nutzung der Gewässer in Bayern zum Baden und Schwimmen. In den natürlichen Gewässern in Nürnberg ist das Baden und Schwimmen jedoch größtenteils verboten.
Der Kleine Dutzendteich und die „Badebucht“ am Südufer des Wöhrder Sees bieten aber die Möglichkeit zum Baden. Die Nutzung dieser Gewässer geschieht auf eigene Verantwortung.
Wer gerne auch außerhalb Nürnbergs baden gehen möchte, kann sich beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit informieren: Unter „Baden in Bayern“ sind nach Regierungsbezirken geordnet Badegewässer ausgewiesen und deren Wasserqualität bewertet.
Gesundheitliche Risiken beim Baden in natürlichen Gewässern
Grundsätzlich gibt es gesundheitliche Risiken bei natürlichen Gewässern, die nicht komplett ausgeschlossen werden können. Das Gesundheitsamt Nürnberg informiert zum Baden in natürlichen Gewässern.
Umweltamt der Stadt Nürnberg
Technischer Umweltschutz - Verwaltung und Rechtsvollzug
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