Eislaufen auf natürlichen Gewässern

Grundsätzlich erlaubt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Bayerische Wassergesetz (BayWG) die Nutzung der Gewässer in Bayern für das Eislaufen. Gemäß der städtischen Gewässergemeingebrauchsverordnung (GewGemVO) ist der Eissport in Nürnberg aus Sicherheitsgründen jedoch nur erlaubt, wenn die Gewässer von der Stadt Nürnberg für diesen Zweck freigegeben sind.

Die Freigabe wird durch entsprechende Beschilderung bekannt gegeben.


Schlittschuhe

Zudem können Sie auf der Seite des SportService der Stadt Nürnberg auch einsehen, welche Gewässer aktuell freigegeben sind.


Vorsicht

Die Stadt Nürnberg warnt ausdrücklich vor Nutzung des Wöhrder Sees zum Eislaufen aufgrund nicht kalkulierbarer Strömungsverhältnisse.


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