Stiftungen bieten die Möglichkeit Gutes zu tun UND dabei Steuern zu sparen. Auch kleine Beträge helfen uns dabei, unsere Ziele zu verwirklichen und Nürnberg grüner zu machen.
Sie können uns durch SPENDEN unterstützen, mit denen wir entsprechend unserer Satzung laufende Projekte finanzieren, oder durch ZUWENDUNGEN in den Vermögensstock (Zustiftung).
Spenden und Zuwendungen an die 'Bäume für Nürnberg Stiftung' können beim Finanzamt bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die 'Bäume für Nürnberg Stiftung' ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, anerkannt von der Regierung von Mittelfranken am 4.10.2013.
Sie ist außerdem durch das Zentralfinanzamt Nürnberg als gemeinnützige Stiftung anerkannt (Bescheid vom 16.10.2013; Steuer-Nr.: 241/107/21001).
Damit sind die Voraussetzungen für steuermindernde Spenden und Zustiftungen gegeben. Entsprechende Bescheinigungen stellen wir selbstverständlich umgehend aus.
Die steuermindernden Möglichkeiten bei Spenden und Zustiftungen (Zuwendungen in den Vermögensstock) haben wir im folgenden kurz zusammen gestellt:
Spenden an Stiftungen
Privatpersonen können jährlich bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke geltend machen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften 20 % des Gewinns bzw. 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG, § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG).
Bei einer Spende bis 200 € akzeptiert das Finanzamt den Kontoauszug.
Zustiftungen (Zuwendung in den Vermögensstock)
Privatpersonen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften können Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung – auch bei bereits bestehenden Stiftungen – auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen mit bis zu einer Million Euro als Sonderausgabe geltend machen (§ 10b Abs. 1a EstG, § 9 Nr. 5 S. 3 GewStG). Diese Regelung gilt zusätzlich zum normalen Spendenabzug.