Mit dem Nürnberg-Pass unterstützt die Stadt Nürnberg Menschen mit geringem Einkommen. Unter anderem berechtigt er zu vergünstigtem Eintritt bei einer Vielzahl von Angeboten zu Bildung, Kultur, Freizeit und Sport und im öffentlichen Nahverkehr.
Der Nürnberg-Pass bietet Leistungen und Vergünstigungen für alle Altersgruppen an.
Der Nürnberg-Pass ist ein Angebot für Kinder und Erwachsene, die in Nürnberg wohnen und eine der folgenden finanziellen Unterstützungen erhalten:
• Sozialamt - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
• Sozialamt - Kinderpflegegeld nach dem SGB XII
• Sozialamt - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
• Sozialamt - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Sozialamt - Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
• Jobcenter - Bürgergeld nach dem SGB II
• Familienkasse - Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
• Jugendamt – Pflegegeld nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) für Pflegekinder und Geldleistungen zum Lebensunterhalt nach §§ 19, 34, 41 SGB VIII
• Jugendamt – Zuschüsse/Kostenübernahme, Gebühren für Kindertageseinrich- tungen und Tagespflege nach SGB VIII
• Bezirk Mittelfranken - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
• Bezirk Mittelfranken - Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 27b Abs. 2 SGB XII bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung
Der Nürnberg-Pass kann ab Geburt ausgestellt werden. Es gilt keine Altersbegrenzung.
Kostet der Nürnberg-Pass etwas?
Der Nürnberg-Pass ist kostenlos.
Was ist mit dem Nürnberg-Pass günstiger?
Angebote für Bildung, Kultur, Freizeit und Sport und im öffentlichen Nahverkehr.
Angebote mit dem Nürnberg-Pass</imperia/md/sozialamt_nbg/dokumente/finanzielle_hilfen/layout23angebote_np.pdf> (PDF, 1.2 MB)
Wie bekomme ich den Nürnberg-Pass und welche Unterlagen brauche ich?
Teilen Sie uns bitte schriftlich mit, wenn Sie den Nürnberg-Pass haben möchten. Sie brauchen immer eine Kopie des aktuellen Sozialleistungsbescheids eines der oben genannten Ämter (siehe "Wer bekommt den Nürnberg-Pass?").
Bitte nutzen Sie den Online-Dienst um den Nürnberg-Pass zu beantragen oder zu verlängern.
Wenn Sie den Nürnberg-Pass nicht online beantragen können oder möchten, können Sie uns Ihre Dokumente auch per Post zusenden oder in unseren Briefkasten werfen. Wir haben zwei Standorte, die für den Nürnberg-Pass zuständig sind. Wichtig ist Ihre Postleitzahl. Hier finden Sie Ihre zuständige Stelle:
Der Nürnberg-Pass ist in der Regel ein Jahr gültig, wenn die Bewilligungsdauer Ihres Bescheides noch länger als zwei Monate beträgt. Beträgt die restliche Bewilligungsdauer weniger als zwei Monate, wird der Nürnberg-Pass für sechs Monate ausgestellt.
Wie kann ich meinen Nürnberg-Pass verlängern?
Sie können Ihren Nürnberg-Pass mit einem aktuellen Bescheid über den Online-Dienst verlängern oder bei Ihrer zuständigen Stelle einreichen. Sie bekommen einen neuen Nürnberg-Pass zugeschickt.
Ist der Nürnberg-Pass nur für mich gültig oder auch für weitere Mitglieder der Familie?
Der Nürnberg-Pass ist nur für Sie zusammen mit Ihrem Ausweis gültig und nicht auf andere Personen übertragbar – auch nicht innerhalb der Familie.
Ich bin umgezogen, muss ich das dem Sozialamt mitteilen?
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse telefonisch, über das Kontaktformular oder persönlich bei Ihrer zuständigen Stelle mit. Sie bekommen Ihren Nürnberg-Pass mit der neuen Adresse zugeschickt.
Sie erhalten den Nürnberg Pass ab sofort in einem neuen Erscheinungsbild. Der Versand erfolgt über einen externen Anbieter. Die Bildungs-und Teilhabe Gutscheine und der Nürnberg-Pass werden separat verschickt.
Die App für den Nürnberg-Pass
Was kann die App?
Informieren Sie sich in der App zu den vielen günstigen Angeboten.
Beantragen Sie in der App den Nürnberg-Pass.
Weisen Sie mit der App mobil nach: Ich habe einen Nürnberg-Pass.
Für welche Geräte ist die App geeignet?
Smartphones & Tablets
Wie kommen Sie an die App?
Gehen Sie in den App Store oder den Play Store auf Ihrem Smartphone. Laden Sie sich die App dort herunter.
Der „Mittagstisch“ wird von Einrichtungen angeboten. Hier können Menschen an einem kostengünstiges Mittagessen in Gemeinschaft teilnehmen. Grundsicherungsempfänger*innen und Personen mit Nürnberg-Pass erhalten bei gekennzeichneten Anbietern ein vergünstigtes Mittagessen.
"Hinein in den Sportverein" richtet sich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 27 Jahren, die Mitglied in einem Sportverein sind oder werden möchten.
So funktioniert es:</imperia/md/sozialamt_nbg/dokumente/finanzielle_hilfen/hinein_in_den_sportverein.pdf> (PDF, 538 KB)
Sie möchten das neue Deutschlandticket Nürnberg-Pass bestellen? Mit dem Nürnberg-Pass erhalten Sie eine Nürnberg-Pass ID. Damit können Sie das Ticket über die VAG bestellen.
Seit 2007 organisieren die Mitglieder im Nürnberger „Netz gegen Armut“ sowie verschiedene Nürnberger Unternehmen über die Schulmittelaktion Geld- und Sachspenden - für Kinder mit dem Nürnberg-Pass.
Weitere Informationen<https://www.nuernberg.de/internet/sozialamt_nbg/schulmittelaktion.html>
Nürnberg-Pass beantragen
Voraussetzungen und Unterlagen
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
Aktueller Bescheid von einem der oben genannten Ämter (siehe "Wer bekommt den Nürnberg-Pass?")
Der Nürnberg-Pass wird Ihnen nach Bearbeitung Ihres Antrags per Post zugeschickt.
Nürnberg-Pass postalisch beantragen
Wenn Sie den Antrag nicht online stellen können, haben Sie die Möglichkeit, den Nürnberg-Pass schriftlich zu beantragen und uns per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten einzureichen.
Sie brauchen immer eine Kopie von dem aktuellen Bescheid von einem der oben genannten Ämter (siehe „Wer bekommt den Nürnberg-Pass?“).
Wir haben zwei Standorte, die für den Nürnberg-Pass zuständig sind. Wichtig ist Ihre Postleitzahl. Hier finden Sie Ihre zuständige Stelle:
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Für diese Postleitzahlbezirke ist das Sozialamt in Langwasser zuständig: 90441, 90451, 90453, 90455, 90459, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475, 90478, 90480
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe
Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Ansprechpartnerin für Konzeptionelles und Kooperationen
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration-Sozialamt
Bitte beachten Sie, dass hier keine Auskünfte zu Antragsverfahren gegeben werden können. Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Dienstleistungszentrum.