Der Nürnberg-Pass: Ein Unterstützungsangebot

Mit dem Nürnberg-Pass unterstützt die Stadt Nürnberg Menschen mit geringem Einkommen. Unter anderem berechtigt er zu vergünstigtem Eintritt bei einer Vielzahl von Angeboten zu Bildung, Kultur, Freizeit und Sport und im öffentlichen Nahverkehr.

Der Nürnberg-Pass bietet Leistungen und Vergünstigungen für alle Altersgruppen an.

Günstiger mit dem Nürnberg-Pass


FAQs - Häufige Fragen, unsere Antworten

Wer bekommt den Nürnberg-Pass?

Der Nürnberg-Pass ist ein Angebot für Kinder und Erwachsene, die in Nürnberg wohnen und eine der folgenden finanziellen Unterstützungen erhalten:

• Sozialamt - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

• Sozialamt - Kinderpflegegeld nach dem SGB XII

• Sozialamt - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

• Sozialamt - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

• Sozialamt - Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

• Jobcenter - Bürgergeld nach dem SGB II

• Familienkasse - Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz

• Jugendamt – Pflegegeld nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
für Pflegekinder und Geldleistungen zum Lebensunterhalt nach §§ 19, 34,
41 SGB VIII

• Jugendamt – Zuschüsse/Kostenübernahme, Gebühren für Kindertageseinrich-
tungen und Tagespflege nach SGB VIII

• Bezirk Mittelfranken - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

• Bezirk Mittelfranken - Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 27b
Abs. 2 SGB XII bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung

Der Nürnberg-Pass kann ab Geburt ausgestellt werden. Es gilt keine Altersbegrenzung.

Kostet der Nürnberg-Pass etwas?

Der Nürnberg-Pass ist kostenlos.

Was ist mit dem Nürnberg-Pass günstiger?

Angebote für Bildung, Kultur, Freizeit und Sport und im öffentlichen Nahverkehr.

Wie bekomme ich den Nürnberg-Pass und welche Unterlagen brauche ich?

Teilen Sie uns bitte schriftlich mit, wenn Sie den Nürnberg-Pass haben möchten. Sie brauchen immer eine Kopie des aktuellen Sozialleistungsbescheids eines der oben genannten Ämter (siehe "Wer bekommt den Nürnberg-Pass?").

Bitte nutzen Sie den Online-Dienst um den Nürnberg-Pass zu beantragen oder zu verlängern.

Wenn Sie den Nürnberg-Pass nicht online beantragen können oder möchten, können Sie uns Ihre Dokumente auch per Post zusenden oder in unseren Briefkasten werfen.
Wir haben zwei Standorte, die für den Nürnberg-Pass zuständig sind. Wichtig ist Ihre Postleitzahl. Hier finden Sie Ihre zuständige Stelle:

Bekomme ich auch einen persönlichen Termin?

Haben Sie auf diesen Wegen keine Möglichkeit mit uns in Kontakt zu treten, können Sie auch gerne, in Ausnahmefällen, einen Termin mit uns vereinbaren.

Wie lange gilt der Nürnberg-Pass?

Der Nürnberg-Pass ist in der Regel ein Jahr gültig, wenn die Bewilligungsdauer Ihres Bescheides noch länger als zwei Monate beträgt. Beträgt die restliche Bewilligungsdauer weniger als zwei Monate, wird der Nürnberg-Pass für sechs Monate ausgestellt.

Wie kann ich meinen Nürnberg-Pass verlängern?

Sie können Ihren Nürnberg-Pass mit einem aktuellen Bescheid über den Online-Dienst verlängern oder bei Ihrer zuständigen Stelle einreichen. Sie bekommen einen neuen Nürnberg-Pass zugeschickt.

Was mache ich, wenn ich den Nürnberg-Pass verloren habe?

Sie können online oder persönlich bei Ihrer zuständigen Stelle eine Zweitschrift beantragen.

Ist der Nürnberg-Pass nur für mich gültig oder auch für weitere Mitglieder der Familie?

Der Nürnberg-Pass ist nur für Sie zusammen mit Ihrem Ausweis gültig und nicht auf andere Personen übertragbar – auch nicht innerhalb der Familie.

Ich bin umgezogen, muss ich das dem Sozialamt mitteilen?

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse telefonisch, über das Kontaktformular oder persönlich bei Ihrer zuständigen Stelle mit. Sie bekommen Ihren Nürnberg-Pass mit der neuen Adresse zugeschickt.


Neuigkeiten zum Nürnberg-Pass

Sie erhalten den Nürnberg Pass ab sofort in einem neuen Erscheinungsbild.
Der Versand erfolgt über einen externen Anbieter. Die Bildungs-und Teilhabe Gutscheine und der Nürnberg-Pass werden separat verschickt.


Die App für den Nürnberg-Pass

Angebote mit dem Nürnberg-Pass

Nürnberg-Pass beantragen

Kontakt zum Dienstleitungszentrum Bildung und Teilhabe

Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum, zu dem die Postleitzahl Ihres Wohnortes gehört.

Für diese Postleitzahlbezirke ist das Sozialamt Innenstadt zuständig:
90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90419, 90425, 90427, 90429, 90431, 90439, 90443, 90449, 90482, 90489, 90491

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe

Frauentorgraben 17

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 43 47

Telefax 09 11 / 2 31- 10 798

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung


Für diese Postleitzahlbezirke ist das Sozialamt in Langwasser zuständig:
90441, 90451, 90453, 90455, 90459, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475, 90478, 90480

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe

Reinerzer Straße 12

90473 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 43 47

Telefax 09 11 / 2 31- 10 798


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr


Nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung



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