Definition
Der Indikator stellt den Anteil der Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung der Stadt Nürnberg dar. Zu den Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen gehören Personen, die regelleistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Unser Sozialstaat soll dafür sorgen, dass auch Menschen, die in finanzielle Not geraten, ein menschenwürdiges Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Die Mindestsicherungsquote zeigt an, wie hoch der Anteil der Einwohner*innen ist, die die entsprechenden Leistungen beziehen. Eine hohe Quote beeinflusst auf längere Sicht den Handlungsspielraum der Kommune, auch für andere Auf- und Ausgaben.
Das Anliegen einer nachhaltigen Kommune ist es, dass allen Hilfsbedürftigen die notwendige Hilfe zukommt und die betroffenen Personen unterstützt werden, wieder selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können.