Ziel 01 – Keine Armut
Für die Stadt Nürnberg sind Prävention und Bekämpfung von Armut ein wichtiges Ziel. Die Stadt informiert umfassend über Leistungsansprüche und Angebote, schafft Teilhabeangebote, die nichts oder wenig kosten, vernetzt Akteure, die mit dem Thema befasst sind, gibt Mittel für Projekte und unterstützt finanziell, um Zugänge zu Angeboten zu ermöglichen.
Sicherung des sozioökonomischen Existenzminimums
01_001Mindestsicherungsquote
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung der Stadt Nürnberg dar. Zu den Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen gehören Personen, die regelleistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Unser Sozialstaat soll dafür sorgen, dass auch Menschen, die in finanzielle Not geraten, ein menschenwürdiges Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Mindestsicherungsquote zeigt an, wie hoch der Anteil der Einwohner*innen ist, die die entsprechenden Leistungen beziehen. Eine hohe Quote beeinflusst auf längere Sicht den Handlungsspielraum der Kommune, auch für andere Auf- und Ausgaben. Das Anliegen einer nachhaltigen Kommune ist es, dass allen Hilfsbedürftigen die notwendige Hilfe zukommt und die betroffenen Personen unterstützt werden, wieder selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können.
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01_002Mindestsicherungsquote – unter 18 Jahre
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der unter 18-jährigen Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen an den unter 18-jährigen Einwohner*innen Nürnbergs dar. Zu den Empfänger*innen von Mindessicherungsleistungen gehören Personen, die regelleistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Unser Sozialstaat soll dafür sorgen, dass auch Menschen, die in finanzielle Not geraten, ein menschenwürdiges Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Mindestsicherungsquote der unter 18-Jährigen zeigt an, wie hoch der Anteil junger Einwohner*innen ist, die die entsprechenden Leistungen beziehen. Eine hohe Quote beeinflusst auf längere Sicht den Handlungsspielraum der Kommune, auch für andere Auf- und Ausgaben. Das Anliegen einer nachhaltigen Kommune ist es, dass allen Hilfsbedürftigen die notwendige Hilfe zukommt. Dies gilt in besonderer Weise für betroffene junge Menschen, damit aus einer Kindheit und Jugend mit finanziellen Einschränkungen keine lebenslange Benachteiligung folgt.
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01_003Mindestsicherungsquote – 65 Jahre und älter
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der ab 65-jährigen Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen an den ab 65-jährigen Einwohner*innen Nürnbergs dar. Zu den Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen gehören Personen, die regelleistungsberechtigt nach dem SGB II sind, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII, Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Unser Sozialstaat soll dafür sorgen, dass auch Menschen, die in finanzielle Not geraten, ein menschenwürdiges Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Mindestsicherungsquote der ab 65-Jährigen zeigt an, wie hoch der Anteil der älteren Einwohner*innen ist, die die entsprechenden Leistungen beziehen. Eine hohe Quote beeinflusst auf längere Sicht den Handlungsspielraum der Kommune, auch für andere Auf- und Ausgaben. Das Anliegen einer nachhaltigen Kommune ist es, dass allen Hilfsbedürftigen die notwendige Hilfe zukommt und die betroffenen Personen unterstützt werden, wieder selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu können.
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Versorgung von Wohnungs- und Obdachlosen mit Wohnraum
01_004Dichte der Wohnungs- und Obdachlosigkeit
Definition
Der Indikator gibt auf je 1.000 Einwohner*innen bezogen an, wie vielen wohnungslosen bzw. obdachlosen Personen am Stichtag 31. Januar Räume zu Wohnzwecken überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt wurden. Dies sind sog. ordnungsrechtlich untergebrachte Personen (Obdachlosenwohnungen, Obdachlosenpensionen, Notschlafstellen) und Personen, die im Rahmen von Maßnahmen nach den §§ 67 ff SGB XII in ambulanten ("Betreutes Wohnen") oder stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Das Anbieten von Übernachtungsmöglichkeiten dient der Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse nach Schlaf und Sicherheit sowie sozialer Integration. Sog. ordnungsrechtliche Unterbringungen dienen zudem der Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
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Stärkung sozialer Teilhabechancen
01_005Reichweite des Nürnberg-Passes
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der Nürnberg-Pass-Inhaber*innen an allen Nürnberg-Pass-Berechtigten dar.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Die Stadt Nürnberg unterstützt Menschen mit geringem Einkommen durch die Ausgabe des „Nürnberg-Passes“. Dieser berechtigt unter anderem zu vergünstigtem Eintritt bei einer Vielzahl von Angeboten, in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit, Sport und im öffentlichen Nahverkehr. Der Nürnberg-Pass bietet vor allem auch Leistungen und Vergünstigungen speziell für Kinder und Jugendliche an, um sie z.B. in Kindertagesstätten und in der Schule besser zu fördern und Teilhabechancen zu stärken.