Ziel 09 – Industrie, Innovation und Infrastruktur
Die Stadt Nürnberg arbeitet aktiv am Aufbau einer nachhaltigen Infrastruktur, an der Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur und an der Stärkung von Forschung, Entwicklung sowie Innovation und hat die Erweiterung des Zugangs zu moderner Informations- und Kommunikationstechnologie zum Ziel.
Förderung des Aufbaus einer widerstandsfähigen Infrastruktur
09_001Beschäftigtenanteil im IKT-Sektor am Standort Nürnberg
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der Beschäftigten der Informations- und Kommunikationswirtschaft an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Standort Nürnberg dar.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Der Informations- und Kommunikationssektor beinhaltet folgende Unterzweige: Verlagswesen; Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik; Rundfunkveranstalter; Telekommunikation; Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie; Informationsdienstleistungen (Quelle: WZ 2008; Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Der IKT-Sektor wird in vielen wissenschaftlichen Untersuchungen als Indikator für eine zukunftsfähige Wirtschaft herangezogen, ein starker IKT-Sektor kann deshalb zu nachhaltiger Entwicklung beitragen. Die Entwicklung, Nutzung und Kommerzialisierung der Digitalisierung ist für die Wettbewerbsfähigkeit und für eine dynamische, wissensbasierte Wirtschaft von entscheidender Bedeutung geworden.
Kennblatt
Weitere Informationen
Erweiterung des Ausbaus und Zugangs zu OZG-relevanten Online-Diensten (Online-Zugangs-Gesetz OZG)
09_002OZG-relevante Online-Dienste
Definition
Der Indikator gibt die Anzahl der OZG (Onlinezugangsgesetz)-relevanten Online-Dienste an.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Durch kundenfreundliche digitale Serviceangebote vermeidet die Stadt Nürnberg Papier, den Weg zum Amt oder ein aufwendiges Hin und Her von Rückfragen. Zudem können beispielsweise Bürger*innen mit Einschränkungen leicher Leistungen der Stadt beantragen. Denn digitale Angebote können zum Teil mit verschiedenen Schriftgrößen oder Kontrasten angezeigt oder durch externe Webtools leichter übersetzt werden. Das Onlinezugangsgesetz (abgekürzt OZG) stärkt den Anspruch von Bürger*innen, der Wirtschaft sowie Verbänden auf diese Leistungen, welche die Stadtverwaltung in großer Breite und zunehmend zur Verfügung stellt.
Kennblatt
Weitere Informationen
Erweiterung des Ausbaus und Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien
09_003Breitbandverfügbarkeit
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der Haushalte mit einer Breitbandversorgung mit mindestens 1.000 Mbit/s an allen Haushalten der Stadt Nürnberg dar.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Unter "Breitband" versteht man einen Internetzugang mit einer hohen Datenübertragungsrate. Eine verbindliche Definition gibt es nicht, da die Anforderungen an die Datenübertragungsraten stetig steigen. Auf Grundlage der Next Generation Access (NGA)- Rahmenregelung der EU gelten Gebiete, die nicht über eine Versorgung von mindestens 100 Mbit/s verfügen, als nicht ausreichend versorgt. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, einen flächendeckenden Ausbau (100%) mit Gigabit-Netzen (1.000 MBit/s) bis zum Jahre 2025 zu erreichen. Flächendeckender Breitbandausbau trägt einen Teil zu sozialer Gerechtigkeit und Teilhabe bei und ist Innovationstreiber in der Wirtschaft.