Ziel 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
Die Stadt Nürnberg hilft aktiv bei der Verringerung aller Formen der Gewalt und der gewaltbedingten Sterblichkeit, der Prävention und Bekämpfung aller Formen von Kriminalität, dem Aufbau leistungsfähiger, rechenschaftspflichtiger und transparenter Institutionen sowie der Förderung demokratischer, inklusiver und partizipativer Entscheidungsfindung.
Bekämpfung von Kriminalität
16_001Straftaten im Stadtgebiet Nürnberg
Definition
Der Indikator gibt die Anzahl an registrierten Straftaten pro 1.000 Einwohner (ausgenommen sind Straftaten, die das Aufenthaltsgesetz betreffen) im Stadtgebiet Nürnberg an.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Eine friedliche Gesellschaft und starke Institutionen sind elementar für die nachhaltige Entwicklung einer Stadtgesellschaft. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Entwicklung von gewaltsam ausgetragenen Konflikten sowie sonstigen Straftaten im Stadtgebiet zu monitoren und zu spezifizieren, in welchem Kontext (z.B. organisierte Kriminalität, Gewaltkriminalität, Jugendkriminalität, Straßenkriminalität) die Straftaten erfolgen.
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16_002Aufklärungsquote Straftaten (ohne AufenthG) im Stadtgebiet Nürnberg
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der registrierten Straftaten bei denen eine tatverdächtigte Person ermittelt werden konnte (ausgenommen sind Straftaten, die das Aufenthaltsgesetz betreffen), an allen registrierten Straftaten (ausgenommen sind Straftaten, die das Aufenthaltsgesetz betreffen) dar.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Eine friedliche Gesellschaft und starke Institutionen sind elementar für die nachhaltige Entwicklung einer Stadtgesellschaft. Aus diesem Grund ist es wichtig, neben den Straftaten im Stadtgebiet auch die Aufklärungsquote zu monitoren. Eine hohe Aufklärungsquote für Straftaten stärkt das Vertrauen in rechtsstaatliche Institutionen.
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Erhöhung der demokratischen Partizipation
16_003Wahlbeteiligung Kommunalwahl
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der Wahlberechtigten, die via Urnen- oder Briefwahl tatsächlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, an allen Wahlberechtigten bei der jeweiligen Kommunalwahl (Stadtratswahl) dar.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Eine hohe Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl ist für eine größere Einflussnahme auf Nachhaltigkeitsthemen auf kommunaler Ebene wünschenswert, u.a. da politische Entscheidungen eine höhere Legitimität erfahren und ein großes Spektrum der Bevölkerung repräsentiert wird. Gleichzeitig fördert eine hohe Wahlbeteiligung Transparenz und signalisiert eine große Rechenschaftspflicht der Kommunalpolitik gegenüber den Bürger*innen.
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Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung
16_004Schwerbehindertenquote der Stadtverwaltung Nürnberg
Definition
Der Indikator stellt den Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte/ sonstige anrechnungsfähige Beschäftigte an allen Beschäftigten der Stadtverwaltung Nürnberg dar.
Erläuterungen des Indikators und dessen Nachhaltigkeitsbezug/-relevanz
Private und öffentliche Arbeitgeber sind gem. § 154 SGB IX verpflichtet, auf mindestens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Es muss Ziel einer nachhaltigen Stadtgesellschaft sein, Menschen mit Behinderung und ihnen Gleichgestellte eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Stadt Nürnberg möchte hier mit gutem Beispiel vorangehen.