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Sozialamt Nürnberg

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Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit

    Wohnungsverlust droht? Wir helfen weiter.

    Die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit berät Sie bei diesen Themen:

    • Mietschulden und Mietrückstände
    • Fristlose Kündigung durch den Vermieter nach § 543 BGB
    • Räumungsklagen - die Fachstelle wird in diesem Fall vom Amtsgericht benachrichtigt
    • Zwangsräumung - die Fachstelle wird in diesem Fall vom Gerichtsvollzieher benachrichtigt

    Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit des Sozialamtes

    Die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit des Sozialamtes versucht, durch präventive Maßnahmen Obdachlosigkeit zu vermeiden. Sollte der Verlust der Wohnung eingetreten sein, vermitteln wir eine Unterkunft und beraten die Betroffenen intensiv. Die Unterbringung kann in Pensionen oder Obdachlosenwohnungen erfolgen. Es wird sozialpädagogische Weiterbetreuung angeboten.

    Wir unterstützen Sie:

    • Bei Verhandlungen mit Ihrem Vermieter
    • Bei Verhandlungen mit Rechtsanwälten

    So kommen Sie mit uns in Kontakt

    Drohende Wohnungslosigkeit oder bereits eingetretene Obdachlosigkeit beinträchtigen die Möglichkeit, am Erwerbsleben und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Deshalb bieten die Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit Hilfen bei Kündigung, Räumungsklage und Zwangsräumung.

    Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

    Fachstelle für Wohnungsfragen und Obdachlosigkeit

    Kirchenweg 5690419 Nürnberg
    Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Kirchenweg+56&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
    09 11 / 231 - 22 11, -76 17<tel:091123122117617>09 11 / 231-1 40 28<tel:091123114028>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=44340>
    Öffnungszeiten:

    Montag - Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
    Bitte vereinbaren Sie, wenn möglich, einen Termin und kommen Sie erst kurz vor dem Termin.

    Bei speziellen Anliegen wenden Sie sich bitte an folgende Telefonnummern

    Unterbringung in Pensionen

    09 11 / 231-26 38, -22 13<tel:091123126382213>09 11 / 231-2 02 99<tel:091123120299>
    Öffnungszeiten:

    Persönliche Vorsprachen: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung oder telefonisch.

    Unterbringung in Obdachlosenunterkünften

    09 11 / 231-27 39 <tel:09112312739>
    Öffnungszeiten:

    Wir sind erreichbar Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
    Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für eine persönliche Vorsprache.

    Hilfen für Wohnungslose, Nichtsesshafte und Durchreisende

    09 11 / 231-26 38, -22 13<tel:091123126382213>09 11 / 231-2 02 99<tel:091123120299>

    Anfallende Gebühren

    Für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt werden Gebühren erhoben.

    Beratung bei Obdachlosigkeit bieten neben der Stadt Nürnberg auch noch folgende Einrichtungen an:


    Notschlafstellen

    Für Frauen

    Für Männer

    Für Jugendliche und junge Erwachsene

    Für drogenkonsumierende Erwachsene

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