Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gleichberechtigt bei Angeboten der Schule, Kindertageseinrichtung und in der Freizeit mitmachen.
Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen, dass alle berechtigten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene die Möglichkeit nutzen und davon profitieren.

Information zur Antragsbearbeitung
Uns erreichen immer mehr Anträge auf Bewilligung von
Bildungs- und Teilhabeleistungen / Nürnberg-Pässen.
Aufgrund des hohen Antragsaufkommens ist mit
Wartezeiten zu rechnen.
Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.
Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z. B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Voraussetzungen: Wer erhält Leistungen?
Sie erhalten Sozialleistungen und können Kosten für die Bildung und Teilhabe ihrer Kinder nicht bezahlen? Mindestens eine der folgenden Leistungen müssen Sie oder Ihre Kinder erhalten:
Sie erhalten keine Sozialleistungen, doch die Kosten für die besuchte Kindertageseinrichtung Ihres Kindes werden ganz bzw. teilweise vom Jugendamt bezahlt (§ 90 SGB VIII)?
Dann erhalten Sie als freiwillige Leistung der Stadt Nürnberg Gutscheine für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Es werden keine Sozialleistungen bezogen. Kinder und Jugendliche befinden sich jedoch in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)? Dann erhalten sie als freiwillige Leistung der Stadt Nürnberg Gutscheine für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Die Angebote kennenlernen und beantragen

Leistungen für Mittagessen & Ausflüge
Kinder und Jugendliche erhalten Gutscheine für Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung. Hier werden Kosten übernommen, ebenso wie für das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen.

Leistungen für Schulbedarf, Lernförderung
Schülerinnen und Schüler können bei Bedarf einen Zuschuss auf persönlichen Schulbedarf oder für eine Lernförderung erhalten. Informieren Sie sich hier, welche Zuschüsse Sie erhalten können.
Schülerbeförderung
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit zur Förderung der Schülerbeförderung. Das Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe berät Sie.
Freizeit & Kultur
Kinder und Jugendliche erhalten 15 Euro pro Monat in Form von Gutscheinen, zum Beispiel für Unterricht, Kurse oder Freizeiten in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung und Sport.
Angebote Bildung und Teilhabe
Das Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe kooperiert mit Schulen, Kindertagesstätten, Anbietern von Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe sowie Partnern aus dem Bereich Lernförderung. Informieren Sie sich in den Anbieterübersichten zu den Angeboten.
Wissenswertes für Kooperationspartner
Hier finden Sie Informationen wie Leistungen für Bildung und Teilhabe von den unterschiedlichen Partnern erbracht und abgerechnet werden können.
Kontakt zum Dienstleitungszentrum Bildung und Teilhabe
Bitte wenden Sie sich an das Dienstleistungszentrum, zu dem die Postleitzahl Ihres Wohnortes gehört.