Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus

Schulspezifisches Konzept zur Erziehungspartnerschaft

Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist essentiell, um junge Menschen auf ihrem Weg zu eigenverantwortlichen und selbstständigen Persönlichkeiten zu unterstützen. Unter Berücksichtigung der im Leitbild der Beruflichen Schule 10 genannten unterschiedlichen Bildungsbiografien und der kulturellen Vielfalt der Schüler- und Studierendenschaft sowie deren Bedürfnisse und der der Eltern wurde ein passgenaues Konzept für eine erfolgreiche Bildungs- und Erziehungspartnerschaft entwickelt, das im Folgenden dargestellt wird.

Rahmenbedingungen und Schwerpunktsetzung aufgrund der Bedürfnisse

Die Berufliche Schule 10 besuchen Jugendliche unter 18 Jahren in Erstausbildung und Jugendliche über 18 Jahre in Erst- und Weiterbildung. Die Ausbildung zur/m staatlich geprüften Kinderpfleger/in und Erzieher/in kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Die Schule legt den Schwerpunkt der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft auf die Jugendlichen unter 18 Jahren in Vollzeit-Erstausbildung zur/m staatlich geprüften Kinderpfleger/in, da diese Schülergruppe von den Eltern meist noch intensiv unterstützt wird. Die Erziehungspartnerschaft mit Eltern dieser Schülergruppe soll vorwiegend präventiv, anlassunabhängig sowie kontinuierlich sein und nur in Ausnahmefällen anlassbezogen.

Ziele und Maßnahmen für eine erfolgreiche Erziehungspartnerschaft

Der Ausbildungserfolg und die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler/innen sind maßgebend für die Definition der folgenden Teilziele.

  • Eltern und Schüler fühlen sich als Teil der Schulgemeinschaft wertgeschätzt.
  • Eltern und Lehrkräfte arbeiten gemeinsam am Erziehungs- und Bildungserfolg der Schüler/innen.
  • Eltern unterstützen das häusliche Lernen ihrer Kinder.
  • Es gibt klare, den Eltern bekannte innerschulische Zuständigkeiten.
  • Schule und Eltern pflegen einen regelmäßigen, auch anlassunabhängigen Informationsaustausch.
  • Eltern nehmen ihre rechtlich geregelten Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten wahr.

Maßnahmen zur Umsetzung der Teilziele finden Sie in der Beschreibung des Konzepts zur "Bildungs- und Erziehungspartnerschaft".

Eltern werden damit aktiv zur Unterstützung des Lernprozesses ihrer Kinder mit eingebunden, begleiten die Jugendlichen beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in den beruflichen Schulbereich und tragen so gemeinsam mit dem schulischen Partner zu einer erfolgreichen Ausbildung bei. Das Konzept zur Erziehungspartnerschaft greift damit zwei Bereiche von Handlungsfeldern des Nürnberger Orientierungsrahmens der städtischen Schulen von 2016 auf.

Das vorliegende Konzept zur Erziehungspartnerschaft wurde im Schulforum diskutiert und verabschiedet. (Art. 69 Abs. 1; Art. 74 BayEUG)

Weitere Informationen

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/berufsschule_10/bildungs_und_erziehungspartnerschaft.html>