An einem Tag in der Woche findet ein Begleitpraktikum statt.
In veränderter Aufteilung findet der Unterricht in der Teilzeitausbildung statt.
Die Ausbildung schließt mit der schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern "Pädagogik und Psychologie" und "Deutsch und Kommunikation". Hinzu kommt eine verpflichtende mündliche Prüfung im Fach "Deutsch und Kommunikation", eine praktische Prüfung ist in der Sozialpädagogischen Praxis zu absolvieren.
Mit dem Abschlusszeugnis wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“/ „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ verliehen.
Der zweijährige Vollzeitunterricht umfasst folgende Pflichtfächer:
- Religionslehre und Religionspädagogik
- Ethik und ethische Erziehung
- Deutsch und Kommunikation
- Englisch
- Politik und Gesellschaft
- Pädagogik und Psychologie
- Ökologie und Gesundheit
- Rechtskunde (nur 11.Klasse)
- Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
- Säuglingsbetreuung (nur 10.Klasse)
- Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung
- Werkerziehung und Gestaltung
- Musik und Musikerziehung
- Bewegungserziehung und Sport
- Hauswirtschaftliche Erziehung
- Sozialpädagogische Praxis