Die Berufsfachschule für Kinderpflege vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse, um in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern pädagogisch mitarbeiten zu können. Schwerpunkte sind die Betreuung von Krippenkindern, Kindern im Vorschulalter oder im frühen Schulalter.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Schülerinnen und Schüler werden zwei Jahre in Vollzeit oder drei Jahre in Teilzeit unterrichtet.
Welche Schulbildung sollten Sie mitbringen?
erfolgreicher Mittelschulabschluss
hinreichende Deutschkenntnisse
hinreichende Englischkenntnisse (es wird auf dem fünfjährigen Englischunterricht der Mittelschule aufgebaut)
ggf. ist in Deutsch eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren
Wie erreichen Sie den Mittleren Schulabschluss?
Wer im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt bis 3,0 erreicht und ausreichende Kenntnisse in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen, nachweist, dem wird der mittlere Schulabschluss verliehen. Der Nachweis in Englisch kann durch folgende Zeugnisse erfolgen:
erfolgreicher Mittelschulabschluss
Qualifizierender Hauptschulabschluss oder Mittlere Reife
Zeugnis der Berufsfachschule für Kinderpflege
Welche Kosten fallen für Sie an?
Alle Kosten sind pro Schuljahr im Oktober/November zu zahlen:
Haftpflichtversicherung ca. 6€
Kopiergeld ca. 12€
Materialgeld:
10. Klasse: ca. 90€
11. Klasse: ca. 50€
2,5-tägige Schulfahrt in der 10. Klasse: ca. 150€
Welche Weiterbildungsmöglichkeiten haben Sie?
Nach einem erfolgreichen Abschluss der Berufsfachschule für Kinderpflege können Sie Fachschulen (z.B. für Altenpflege, Familienpflege, Heilerziehungspflege) besuchen. Der Mittlere Schulabschluss ermöglicht Ihnen darüber hinaus den Zugang zu:
Für Schülerinnen und Schüler, die an zuvor besuchten Schulen höchstens zwei Jahre Unterricht im Fach Englisch hatten, kann an der Berufsfachschule für Kinderpflege zur Vermeidung einer unbilligen Härte im Einzelfall genehmigt werden, dass Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird. Die Entscheidung einschließlich der näheren Festlegungen trifft das Staatsministerium oder eine von diesem beauftragte Stelle.
Der Antrag ist vom Schüler zu stellen und zu unterschreiben (bei Minderjährigen ist auch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich) und am ersten Schultag vollständig ausgefüllt der Schule vorzulegen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Infoveranstaltungen oder bei Bedarf per Mail oder in der Telefonsprechstunde.