Die Digitalisierung verändert die Lebenswelt umfassend, auch die der Kinder und Jugendlichen.
Es geht längst nicht mehr um die Frage, ob Kinder und Jugendliche Medien nutzen, sondern wie.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Medienbildung*.
Digitale Medien eröffnen Kindern und Jugendlichen vielfältig soziale Teilhabe, Autonomie, Möglichkeiten der Kooperation, freien Zugang zu Informationen, individuelle Lernmöglichkeiten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten. Im Berufsleben erleichtern sie Arbeitsabläufe, Verwaltungstätigkeiten und den Datenaustausch.
Unreflektierte Verwendung von digitalen Medien führt aber auch leicht zu Datenmissbrauch, Abhängigkeiten und Entmenschlichung von Lebensvollzügen.
Kinder und Jugendliche müssen daher nicht nur zu einem aktiven und kreativen, sondern auch zu einem bewussten, selbstbestimmten und verantwortlichen Umgang mit digitalen Medien befähigt werden. In Abhängigkeit von Alter, Einrichtungsart und konzeptioneller Ausrichtung sollen digitale Medien analoge nicht ersetzen, sondern zunehmend ergänzen. Stärkende Kompetenzen, autonome Ausdrucksmöglichkeiten und soziale Interaktionen lassen sich digital und analog erleben.
Pädagogische Fachkräfte sollen digitale Werkzeuge für Verwaltungstätigkeiten sicher
beherrschen, geeignete Apps und Software zu digitalen Lern- und Ausdrucksmöglichkeiten kennen und anwenden können und ein hohes Maß an Sensibilität für den Umgang mit Daten und Bildrechten besitzen. Sie begleiten die Entwicklungsprozesse der Kinder und Jugendlichen kokonstruktiv und stärken deren Selbstverantwortung.
Damit die Schule zukünftige Fach- und Ergänzungskräfte auf diese Aufgaben vorbereiten kann, benötigen die Lehrkräfte eine zeitgemäße berufsspezifische Ausstattung und umfassende Fortbildung, Kooperation mit Einrichtungen und eine empirisch-wissenschaftliche Begleitung.
Berufliche Schule Direktorat 10
Juni 2019
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* Marion Brüggemann: Zwischen Bewahren und Fördern – Professionalisierung der frühen Medienbildung. wiff 2018