Staatliche Abschlussprüfung für andere Bewerber

Informationen zur Prüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber der Abschlussprüfung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin / zum staatlich geprüften Kinderpfleger (Externenprüfung) erhalten Sie unter den unten angegebenen Links.

Verschiedene Maßnahmenträger bieten für die Externenprüfung Vorbereitungskurse an.
Informieren Sie sich hierzu gerne bei der/dem für Sie zuständigen Arbeitsagentur oder Job Center.

Bewerbungen zur Externenprüfung müssen mit vollständigen und korrekten Unterlagen bis spätestens 1. März des Jahre vorliegen, in dem die Prüfung abgelegt werden soll.
Welche Unterlagen für die Bewerbung benötigt werden, wird in §71 BFSO beschrieben.

Bitte beachten Sie, dass wir als zulassende Schule keinen Einfluss auf den Prüfungsort (=prüfende Schule) haben.

Weitere Informationen

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