Neun Kindergartenkinder stehen vor weißem Hintergrund und schauen in die Kamera

Berufliche
Schule 10

Interkulturelle Kompetenz

Der Schulausschuss hat sich in seiner Sitzung am 17. Juli 2015 mit unserem interkulturellen Training befasst. Einhellig wurde die Notwendigkeit interkultureller Kompetenzen erzieherisch Tätiger betont – und damals war die „Flüchtlingswelle“ noch gar nicht Tagesthema. Die Notwendigkeit dürfte also eher noch höher eingeschätzt werden.

    Programmatisch wurden folgende Punkte verabschiedet:

    1. Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen sind im Beruf und im Klassenverband durch Verschiedenartigkeit — teilweise massiv — gefordert. Die teamentwickelnden Möglichkeiten des interkulturellen Trainings werden — unter Einbeziehung der Klassenleitungen — breiter genutzt.
    2. In der Grundausbildung wird allen Erzieherpraktikanten/innen und Kinderpflegeschüler/innen ein Wahlfach zur interkulturellen Kompetenzbildung angeboten.
    3. Es wird ein Aufbaumodul für ein Angebot als vertiefendes Wahlpflichtfach entwickelt. (Anm.: „Übung“)
    4. Vorhandene Spezialisierungsmöglichkeiten im Berufspraktikum, aktuell zum Beispiel die Seminarveranstaltung „Interkulturelle Elternarbeit" werden ausgebaut.
    5. Alle Angebote werden entsprechend der NQS-Routinen evaluiert; dazu werden Indikatoren als Kenngröße angegeben, auf deren Basis die Zielerreichung beurteilt wird.
    6. Inklusion und Integration werden Querschnittsaufgaben aller Unterrichtsfächer. Alle beispielhaft verwendeten Handlungssituationen orientieren sich an realen beruflichen Anforderungen.
    7. Die permanente und adäquate Lehrkräftefortbildung ist eine zentrale Gelingensbedingung. Von Vorteil an B10 ist, dass bereits ein qualifiziertes Lehrerteam vorhanden ist. Sowohl durch die Angebote des IPSN als auch über SchiLF bestehen passende Rahmenbedingungen.

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