Informationen zur Fremdsprachensonderregelung
Für Erzieherpraktikantinnen/Erzieherpraktikanten, Studierende und Auszubildende, die an zuvor besuchten Schulen höchstens zwei Jahre Unterricht im Fach Englisch hatten, kann im Einzelfall genehmigt werden, dass Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird. Dies muss eine moderne Fremdsprache sein und ist häufig die Muttersprache oder die Fremdsprache, die im Herkunftsland gelernt wurde.
Die Entscheidung einschließlich der näheren Festlegungen trifft das Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder eine beauftragte Stelle.
Die Antragstellung erfolgt über die Schulleitung. Die Antragsformulare erhalten Sie über die Schule.
Bei Bedarf beraten wir Sie gerne.