Direkte, kurze, bequeme und sichere Verbindungen sollen überall im Stadtgebiet für den Radverkehr verfügbar sein.
Wir wollen eine „Stadt der kurzen Wege“, lückenlose, komfortable und attraktive Routen abseits des Hauptverkehrsstraßennetzes schaffen:
Die Maßnahmen im Überblick:
- Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr
- Zulassung des Radverkehrs in weiteren Teilen der Fußgängerzonen
- Um das Straßennetz für den Radverkehr besser zu erschließen, sind wir bemüht, so viele Einbahnstraßen wie möglich für den Radverkehr zu öffnen. Derzeit sind etwa 165 Einbahnstraßen für Radfahrer freigegeben. Einbahnstraßen werden meist eingerichtet, um den Kraftfahrzeugverkehr zu lenken, Schleichwege zu unterbinden oder um Parkraum zu schaffen. Für den Radverkehr bedeuten Einbahnstraßen häufig eine Unterbrechung wichtiger Routen, die zu Umwegen führt.
- Wo es möglich ist, gestalten wir Sackgassen durchlässig und kennzeichnen sie entsprechend.
- In der Nürnberger Altstadt sind viele Zonen weitgehend den Fußgängern vorbehalten. Damit Sie als Radfahrer die Altstadt dennoch ohne Umwege über verkehrsreiche und gefährliche Strecken durchqueren können, gelten seit 1993 gewisse Ausnahmen. In der Regel dürfen Sie auch dann, wenn der Lieferverkehr zugelassen ist, die Fußgängerzone mit angepasster Geschwindigkeit befahren.