Im folgenden möchten wir Ihnen die Grundlagen zur Schülerbeförderung bzw. Kostenfreiheit des Schulwegs aufzeigen. Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) der jeweils gültigen Fassung geregelt.
Allgemeine Informationen zum Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs bzw. der Rückerstattung von Fahrtkosten finden Sie nachfolgend:
Wir sind umgezogen!
Die Schülerbeförderung finden Sie ab sofort in der
Muggenhofer Straße 136
7. Stock / Zi. 705 - 708
90429 Nürnberg
Tel. 0911 / 231 - 11 400
Sie erreichen uns telefonisch am
Mo - Fr von 8.30 -12.30 Uhr sowie Di 8.30 - 15.30 Uhr.
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Für die nachfolgenden Schularten gibt es darüber hinaus Informationen zu den speziellen Regelungen in den jeweiligen Bereichen: