Für die Mittelschulen besteht kein besonderes Aufnahmeverfahren, da sie von der Jahrgangsstufe 5 bis 9 (außer in den Mittlere-Reife-Klassen) Pflichtschule ist.
Genau wie bei der Grundschule ist grundsätzlich der Wohnsprengel für die Aufnahme maßgeblich.