Federmäppchen mit bunten Stiften

Schulen in Nürnberg

Grundschule / Mittelschule / Förderschule

Anspruch auf Kostenfreiheit haben:

  1. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Dafür muss der Schulweg (= Fußweg) einfach mehr als 2 km betragen.
  2. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Dafür muss der Schulweg (= Fußweg) einfach mehr als 3 km betragen.

In beiden Fällen besteht die Beförderungspflicht nur zum (Wahl-) Pflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, d. h.:
− der Sprengelschule oder
− der Schule, welcher der Schüler/die Schülerin durch das staatliche Schulamt zugewiesen wurde.

    Keinen Anspruch auf Kostenfreiheit haben:

    Schüler/innen mit einem Gastschulverhältnis aus zwingenden persönlichen Gründen.

    Die Kostenfreiheit des Schulwegs für Schüler/innen mit dauernder erheblicher Behinderung oder bei gefährlichen Schulwegen wird gesondert im Einzelfall geprüft.

      Amt für Allgemeinbildende Schulen

      Schülerbeförderung

      Stadtplan<https://geoportal.nuernberg.de/masterportal/stadtplan/?featureviaurl=%5B%7B%22layerId%22%3A%22urlPointFeatures%22%2C%22features%22%3A%5B%7B%22label%22%3A%22Muggenhofer+Stra%C3%9Fe+136%22%2C%22coordinates%22%3A%5B647175.6891%2C5480740.934%5D%7D%5D%7D%5D¢er=647175.6891000001%2C5480740.934&zoomlevel=5>
      Muggenhofer Straße 1367. Stock / Zi. 705 - 70890429 Nürnberg
      Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.031072249134777&destination_lat=49.46147733710841&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Muggenhofer+Stra%C3%9Fe+136>
      09 11 / 2 31-11400<tel:091123111400>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=40300>
      Öffnungszeiten:

      Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.