Schulausschuss
Der Schulausschuss ist laut Geschäftsordnung für den Stadtrat Nürnberg (StadtratsgeschäftsO - StRGeschO) beschließend zuständig für alle Angelegenheiten des Schulbereichs (einschließlich der Hochschulfragen mit Ausnahme der Kunsthochschulen), soweit nicht §§ 2, 3 StRGeschO die Zuständigkeit des Stadtrats begründen und daher der Ausschuss nur vorberatend gemäß § 8 StRGeschO tätig werden kann.