Die Begabtenprüfung ist gedacht für Berufstätige, die auf Grund ihres Entwicklungsgangs keinen schulischen Bildungsweg bis zur Reifeprüfung durchlaufen konnten, aber wegen ihrer Vorbildung, Begabung und Persönlichkeit für ein Hochschulstudium geeignet sind.
Nicht zugelassen werden:
- Bewerber, die schon erfolglos versucht haben, die Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife zu erlangen
- Bewerber, die die allgemeine Hochschulreife durch eine Ergänzungsprüfung erlangen können.
Aufnahmebedingungen:
- Mindestalter: 25 Jahre
- abgeschlossene Berufsausbildung und
- eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit (im Anschluss an diese Ausbildung)
Prüfung:
Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt im Selbststudium. Interessenten wird dringend geraten, sich im Vorfeld die Prüfungsanforderungen zu besorgen.
Abschluss:
Allgemeine Hochschulreife
Die Prüfung findet zweimal im Jahr im Kultusministerium statt.