Mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes werden seit dem Inkrafttreten am 1. April 2012 die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes vereinfacht, vereinheitlicht und für bisher nicht anspruchsberechtigte Zielgruppen geöffnet. Menschen können auf Antrag die Gleichwertigkeit ihrer in der Regel im Ausland formell und nonformal erworbenen beruflichen Qualifizierungen bezogen auf einen in Deutschland vorhandenen Referenzberuf bewerten und testieren lassen. Neben dem Bereich „Akademische Anerkennung“ steht vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs der große Bereich der „Beruflichen Anerkennung“ zur Durchführung an.
Ziel des Projekts „Anpassungsqualifizierung an Berufsschulen“ ist die Erarbeitung eines Konzepts, das darlegt, wie die in Bescheiden mit Teilanerkennung eingeforderten ergänzenden Qualifizierungen im Rahmen des Berufsschulunterrichts für die abschließende Anerkennung einer vollen Gleichwertigkeit vermittelt werden können.
Das Kooperationsnetzwerk IQ (Integration durch Qualifizierung) begleitet den gesamten Qualifizierungsprozess und bindet die Arbeitsagentur, die Kammern, Praktikumsbetriebe und gegebenenfalls weitere Partner ein, so dass der vorgeschlagene Bildungsgang mit den persönlichen Interessen und den wirtschaftlichen Möglichkeiten des Antragstellers/der Antragstellerin in Einklang gebracht werden kann.