Zuständig für die Genehmigung der Nutzung von Schulräumen der öffentlichen Schulen der Stadt Nürnberg ist das Referat für Schule und Sport in Abstimmung mit der jeweils betroffenen Schule bzw. bei Vermietungen im Berufsbildungszentrum das Amt für Berufliche Schulen.
Bitte beachten:
Sportflächen (Turnhallen, Freisportflächen) der öffentlichen Schulen der Stadt Nürnberg werden vom SportService der Stadt Nürnberg vermietet.
Die Vermietung der Räume ist dabei in den Bedingungen zur Überlassung von Schulräumen an Dritte (Schulraumüberlassungsbedingungen-SchÜB) geregelt.