Stiftungen der allgemeinen Wohlfahrt unterstützen bedürftige und behinderte Personen.
Eberhard und Fanny Ermann’sche Stiftung
Zweck der Stiftung ist es, ältere Bewohner der Stadt Nürnberg, die unverschuldet in Not geraten sind, oder Kranken, denen ausreichende Mittel zur Wiedererlangung ihrer Gesundheit fehlen, zu unterstützen. Hierbei sollen insbesondere Personen bedacht werden, welche von anderen Wohlfahrtseinrichtungen nicht unterstützt werden.
Erich und Grete Berwind Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Behinderten und Sehbehinderten in Nürnberg.
Die Stiftung kann neben Einzelpersonen auch steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, die dem Wohle der behinderten und sehbehinderten Menschen in Nürnberg dienen.
Georg Matthias und Karoline Klein’schen Brennmaterialstiftung
Die Förderung erfolgt:
a) durch finanzielle Unterstützung von bedürftigen und würdigen Personen, die ihren Wohnsitz in Nürnberg haben, zur Bestreitung von Heizkosten;
b) durch Gewährung von Zuschüssen an Einzelpersonen und an steuerbegünstigte Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen zur Schaffung von zeitgemäßen Heizungseinrichtungen, soweit diese dem Personenkreis nach a) dienen.
Hanne-und-Rudolf-Mittermeier-Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Verbesserung der Situation von Nürnberger Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung.
Heilig-Geist-Spital-Stiftung Nürnberg
Die Förderung erfolgt:
a) durch die Unterstützung bedürftiger Personen in Nürnberg,
b) durch den Betrieb von Einrichtungen oder Anstalten der Altenhilfe in Nürnberg,
c) durch die Unterstützung von Einrichtungen und Anstalten der Stadt Nürnberg, die der Altenhilfe dienen und die selbst als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind, durch die Überlassung von Gebäuden und die Zuwendung von Geldmitteln.
Heinrich und Amalie Lang-Stiftung Nürnberg
Zweck der Stiftung ist die Unterstützung älterer bedürftiger Personen in Nürnberg.
Johanna Sofie Wallner’schen Blinden- und Stipendienstiftung
Förderung und Unterstützung blinder Menschen und die Förderung von Einrichtungen für diesen Personenkreis.
Kost-Pocher’sche Stiftung
Förderung im Falle besonderer Bedürfnisse für Zwecke der allgemeinen Wohlfahrt.
Marie-Hack-Stiftung
Die Stiftungsmittel sind zugunsten der Blindenanstalt in Nürnberg und für Nürnberger Behinderteneinrichtungen zu verwenden.
Marie und Hugo Lemnitzer Stiftung
Der Stiftungszweck wird je zur Hälfte insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
a) Maßnahmen, die dem Unterhalt von Einrichtungen für Wohnungslose dienen, insbesondere die Errichtung und Unterhaltung von Duschen in Wärmestuben zur Verrichtung der Körperpflege. Nachrangig können Wohnungslose mit Sachleistungen unterstützt werden.
b) Pflege und Ausbau der Radwege in Nürnberg.
Otto Lauterbach-Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Sehbehinderten und Blinden sowie Gehörlosen bzw. Gehörgeschädigten in Nürnberg.
Die Stiftungsmittel sind vorrangig zur Förderung von im Krieg Erblindeten und im Krieg Ertaubten zu verwenden.
Daneben kann der Stiftungszweck verwirklicht werden durch Zuwendungen an sehbehinderte, blinde, gehörlose bzw. gehörgeschädigte Personen, die bedürftig sind.
Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn die damit finanzierten Maßnahmen dem vorgenannten Stiftungszweck dienen.
Rudolf und Berta Mathes Wohltätigkeitsstiftung
Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden einmalige Beihilfen zur Behebung unverschuldeter wirtschaftlicher Notlagen an würdige, bedürftige Personen in Nürnberg gewährt.
Rudolf und Eberhard Bauer Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten.
Sigmund-Schuckert-Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Wohltätigkeit durch die Gewährung von Unterstützungen an bedürftige Personen. Die Bewerber um Stiftungszuwendungen müssen Einwohner der Stadt Nürnberg und evang.-lutherischen, evang.-reformierten oder evang.-unierten Bekenntnisses sein.
Werner und Elisabeth Krauß Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Blindeninstitutsstiftung in Rückersdorf, Dachsbergweg 1, 90607 Rückersdorf, zur Unterstützung blinder und sehbehinderter Menschen.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht z.B. durch:
- Beschaffung von Geräten und Ausstattungen
- Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln
- Unterstützung von Projekten und Maßnahmen
- Förderung von Baumaßnahmen