Stipendien für Schüler*innen und Studierende
Die von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen vergeben Stipendien an Schüler*innen und Studierende.
Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular „Stipendien für Schüler*innen und Studierende“.
Bitte lesen Sie diese Seite vor der Antragstellung durch. Der Antrag kann digital oder analog eingereicht werden.
Einen Musterantrag finden Sie hier:
Um Schüler*innen und Studierende weiterhin unterstützen zu können, benötigen wir Ihre Hilfe
Öffnungszeiten und Parteiverkehr
Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, bitten wir Sie, für persönliche Beratungen und die Abgabe von Unterlagen um vorherige Terminvereinbarung.
Unser Kontaktformular und unsere Telefonnummer finden Sie bei den einzelnen Kontaktangaben.
Allgemeines
Stipendien werden grundsätzlich kalenderjährig vergeben. Falls z.B. die Schulausbildung/das Studium ab September beginnt, wird dafür nur 1/3 des Jahresstipendiums gewährt. Wenn im restlichen Kalenderjahr schon eine Schule besucht wurde bzw. ein anderer Studiengang vorlag und darüber Unterlagen eingereicht werden, kann das Stipendium für das ganze Kalenderjahr gewährt werden.
Antragsberechtig ist wer
- Einwohner der Stadt Nürnberg ist und eine enge Verbindung zur Stadt Nürnberg aufweist, d.h. hier geboren und aufgewachsen ist bzw. schon längere Zeit (mind. 5 Jahre) einen Wohnsitz hier besitzt (diese Bedingung wird nicht durch einen Zuzug zu Beginn der Ausbildung erfüllt),
- zwischen 15 und 34 Jahre alt ist,
- eine Ausbildung in Vollzeit absolviert, d.h. eine weiterführende Schule ab der 10. Klasse besucht bzw. in Vollzeit an einer Hochschule/Universität immatrikuliert und nicht beurlaubt ist und
- bedürftig ist, d.h. bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet (bei Erstausbildung muss immer auch das Einkommen der Eltern nachgewiesen werden).
Informationen zur Antragstellung und einzureichende Unterlagen
Sie können den Antrag und die weiteren Unterlagen digital über den Upload-Assistenten hochladen.
Bitte vergessen Sie nicht den Antrag eigenhändig zu unterschreiben bei analoger Antragstellung (bei Minderjährigen durch gesetzlichen Vertreter).
Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer und Mail-Adresse an, um Sie bei fehlenden Unterlagen oder Rückfragen schneller kontaktieren zu können.
Bitte reichen Sie fehlende Unterlagen zeitnah nach, um Verzögerungen zu vermeiden.
Die Bearbeitungszeit der Anträge variiert nach Antragslage (ca. 8 – 12 Wochen). Zum Semester/Schulbeginn, Kalenderjahresbeginn ist die Bearbeitungszeit länger, da mehr Anträge gestellt werden.
Falls Sie noch Fragen zu den Antragsvoraussetzungen bzw. zum Antragsformular haben, wenden Sie sich gerne an uns.
Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg
Theresienstraße 1
3. OG / Zimmer 360
90403 Nürnberg
Persönliche Vorsprache nur nach Anmeldung via Telefon oder Kontaktformular
Herr Wägner
Telefon 09 11 / 2 31- 29 03
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