Hospice of the Holy Spirit, Heilig-Geist-Spital and Pegnitz river in Nuremberg, Germany. German cityscape

Stiftungsverwaltung

Stipendien für Schüler*innen und Studierende

Die von der Stadt Nürnberg verwalteten Stiftungen vergeben Stipendien an Schüler*innen und Studierende.

Die Antragstellung erfolgt mit dem Formular „Stipendien für Schüler*innen und Studierende“.
Bitte lesen Sie diese Seite vor der Antragstellung durch. Der Antrag kann digital oder analog eingereicht werden.

  • Antrag auf Stipendium<https://www.nuernberg.de/internet/stiftungsverwaltung/einfach_online_machen_stiftung.html>

Um Schüler*innen und Studierende weiterhin unterstützen zu können, benötigen wir Ihre Hilfe

Öffnungszeiten und Parteiverkehr

Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, bitten wir Sie, für persönliche Beratungen und die Abgabe von Unterlagen um vorherige Terminvereinbarung.

Unser Kontaktformular und unsere Telefonnummer finden Sie bei den einzelnen Kontaktangaben.

Allgemeines

Stipendien werden grundsätzlich kalenderjährig vergeben. Falls z.B. die Schulausbildung/das Studium ab September beginnt, wird dafür nur 1/3 des Jahresstipendiums gewährt. Wenn im restlichen Kalenderjahr schon eine Schule besucht wurde bzw. ein anderer Studiengang vorlag und darüber Unterlagen eingereicht werden, kann das Stipendium für das ganze Kalenderjahr gewährt werden.


    Antragsberechtig ist wer

    - Einwohner der Stadt Nürnberg ist und eine enge Verbindung zur Stadt Nürnberg aufweist, d.h. hier geboren und aufgewachsen ist bzw. schon längere Zeit (mind. 5 Jahre) einen Wohnsitz hier besitzt (diese Bedingung wird nicht durch einen Zuzug zu Beginn der Ausbildung erfüllt),

    - zwischen 15 und 34 Jahre alt ist,

    - eine Ausbildung in Vollzeit absolviert, d.h. eine weiterführende Schule ab der 10. Klasse besucht bzw. in Vollzeit an einer Hochschule/Universität immatrikuliert und nicht beurlaubt ist und

    - bedürftig ist, d.h. bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet (bei Erstausbildung muss immer auch das Einkommen der Eltern nachgewiesen werden).


      Informationen zur Antragstellung und einzureichende Unterlagen

      Wir benötigen von Ihnen das vollständig ausgefüllte Antragsformular auf Stipendium und

      - Einkommensnachweise aller im haushaltlebenden Personen (Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Jobcenter-Bescheide, Sozialhilfebescheide), sollte das Einkommen variieren geben Sie den Jahresdurchschnitt an. Auch Einkommen von Geschwistern müssen nachgewiesen werden.

      - aktuelle Schulbesuchsbestätigung. Ihre Schule muss bestätigen, von wann bis wann Sie diese Schule besuchen (Fragen Sie im Schulsekretariat nach einer Bestätigung).

      - Stellungnahme der Schule, von einem Lehrer auszufüllen (Formblatt im Antrag auf Seite 4)

      - letztes Jahreszeugnis

      - kurzer vollständiger Lebenslauf (1 Seite)

      Wir benötigen von Ihnen den Antrag auf Stipendium und

      - Einkommensnachweise des/der Antragstellers/in sowie aller im haushaltlebenden Personen
      (Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, Jobcenter-Bescheide, Bafög-Bescheid, Wohngeld, Kindergeldzschlag, Bürgergeld, Sozialhilfebescheide usw.)

      - falls die antragstellende Person bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, muss das Elterneinkommen nicht mehr nachgewiesen werden (sofern genügend eigenes Einkommen der antragstellenden Person vorhanden ist)

      - aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und Immatrikulationsbescheinigungen von den letzten beiden Semestern oder

      - Abschlusszeugnis von der letzten Schule, wenn ab Herbst eine andere Schule oder Uni besucht wird.

      - Stellungnahme der Uni/Hochschule (ab 4. Semester, von einem Professor bzw. einer Professorin Ihres Fachbereiches auszufüllen, Formblatt auf Seite 4 im Antrag).

      - Nachweis Ihres eigenen Einkommens (z.B.: BaföG-Bescheid, Nebenjobs, Studienkredit, Wohngeld usw.)

      - Sollte das Einkommen variieren geben Sie den Jahresdurchschnitt an.


      Sie können den Antrag und die weiteren Unterlagen digital über den Upload-Assistenten hochladen.

      Bitte vergessen Sie nicht den Antrag eigenhändig zu unterschreiben bei analoger Antragstellung (bei Minderjährigen durch gesetzlichen Vertreter).

      Bitte geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer und Mail-Adresse an, um Sie bei fehlenden Unterlagen oder Rückfragen schneller kontaktieren zu können.

      Bitte reichen Sie fehlende Unterlagen zeitnah nach, um Verzögerungen zu vermeiden.

      Die Bearbeitungszeit der Anträge variiert nach Antragslage (ca. 8 – 12 Wochen). Zum Semester/Schulbeginn, Kalenderjahresbeginn ist die Bearbeitungszeit länger, da mehr Anträge gestellt werden.

      Falls Sie noch Fragen zu den Antragsvoraussetzungen bzw. zum Antragsformular haben, wenden Sie sich gerne an uns.


        Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg

        Stadtplan<https://geoportal.nuernberg.de/masterportal/stadtplan/?featureviaurl=%5B%7B%22layerId%22%3A%22urlPointFeatures%22%2C%22features%22%3A%5B%7B%22label%22%3A%22Theresienstra%C3%9Fe+1%22%2C%22coordinates%22%3A%5B650582.0688%2C5480206.8995%5D%7D%5D%7D%5D¢er=650582.0687999995%2C5480206.899499999&zoomlevel=5>
        Theresienstraße 13. OG / Zimmer 36090403 Nürnberg
        Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.077846169896597&destination_lat=49.45584210620111&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Theresienstra%C3%9Fe+1>Persönliche Vorsprache nur nach Anmeldung via Telefon oder Kontaktformular

        Herr Wägner

        09 11 / 2 31- 29 03<tel:09112312903>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=42872>